Selbständiger Zweitverdiener

15. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ThinLizzy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)
Selbständiger Zweitverdiener

Hallo, ich war heute beim Steuerberater und bin ziemlich deprimiert.
Ich habe mich 2007 mit Kleingewerbe selbständig gemacht.
Mein Mann ist angestellt und verdient ca. 39.000 Euro im Jahr. Ich hatte +/- 8000 im Jahr (da ich eigentlich keine Kosten habe.) Ich zahlte davon allerdings Krankenkassenbeträge (den Höchstsatz, da ich noch eine Steuererklärung hatte.

Wir zahlen also dicke (rund 2000,-- Euro) nach. Die schlimmste Botschaft war, dass ich wahrscheinlich im Frühjahr eine Vorauszahlung für 2008 leisten muss, die ca. doppelt so hoch sein soll.
1. Wenn ich das könnte, bräuchte ich zusätzlich nicht arbeiten und 2. wieso dann doppelt so viel und 3. ab wann lohnt es sich denn wirklich selbständig zu sein?

Wenn ich wohlmöglich in 2009 bessere Einkünfte habe, dann muss ich ja schon wieder enorme Steuern nachzahlen.

Diese Frage kam mir erst nach dem Besuch beim Steuerberater, vielleicht kann mir aber hier schon jemand eine Antwort geben. DANKE




4 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Dein Mann hat wahrscheinlich die Steuerklasse 3. Darin sind bereits alle Freibeträge doppelt eingerechnet, so dass die Lohnsteuer für Deinen Mann relativ niedrig ausfällt.

Das führt aber dazu, dass bei einem Nebengewerbe bereits ab dem ersten Euro Gewinn Steuern gezahlt werden müssen und zwar mit dem Grenzsteuersatz Deines Mannes. Der beträgt bei einem Bruttoeinkommen von 39.000€ in Steuerklasse 3 ca. 26%.

Eine Steuerlast von 2.000€ auf einen Gewinn von 8.000€ ist in Deinem Fall also realistisch. Wenn Dieser Gewinn in 2007 angefallen ist, dann geht das Finanzamt davon aus, dass er in 2008 auch in gleicher Höhe angefallen ist.

Du zahlst also mit dem Steuerbescheid 2.000€ für 2007 nach. Gleichzeitig ergeht ein Vorauszahlungsbescheid. Da das Jahr 2008 bereits um ist, sind dafür ebenfalls 2.000€ fällig. Darüber hinaus sind weitere Vorauszahlungen quartalsweise fällig. Es wird also festgelegt, dass Du ab 2009 in jedem Quartal 500€ als Vorauszahlung leisten muss.

Die Vorauszahlungen werden natürlich auf die Steuerschuld angerechnet, so dass nach Abgabe der Steuererklärung 2008 keine Nachzahlung fällig ist, sofern der Gewinn erneut bei 8.000€ liegt. Wenn er niedriger ist, dann gibt es eine Erstattung. Bei einem höheren Gewinn ist natürlich wieder eine Nachzahlung unter Anrechnung der bereits gezahlten 2.000€ fällig. Die Vorauszahlungen werden dann wieder neu festgelegt.

Grundsätzlich musst Du davon ausgehen, dass der Gewinn aus Deiner Selbständigkeit mit 25% oder höher besteuert wird. Da der Steuertarif progressiv steigt, erhöht sich der Prozentsatz mit steigendem Gewinn. Ein Euro, den Du zusätzlich zum Gewinn von 8.000€ verdienst, wird schon mit ca. 28% besteuert. Und wenn Du es schaffst, 100.000€ pro Jahr als Gewinn zu erwirtschaften, dann wird jeder zusätzliche Euro sogar mit 42% besteuert.

Warum Du davon ausgehst, dass Selbständige bei der Besteuerung einen Sonderstatus haben leuchtet mir nicht so ganz ein. Im Angestelltenverhältnis würde Dein Einkommen genauso besteuert werden. Da ist es wohl psychologisch irgendwie anders, weil man es gar nicht erst ausbezahlt bekommt.

Nur der 400€-Minijob hat einen Sonderstatus. Bei so einem Minijob würden keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Wenn Du nicht verheiratet wärst oder Dein Mann wäre in Steuerklasse 4, dann würden auf die 8.000€ praktisch keine Steuern anfallen. dafür müsste Dein mann dann aber deutlich höhere Lohnsteuer zahlen, in Summe sogar mehr als die Nachzahlung von 2.000€.

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#2
 Von 
ThinLizzy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deine Antwort - ich dachte gar nicht, dass Selbständige einen Sonderstatus haben, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Ich hatte das mit der Vorauszahlung für 2008 auch irgendwie anders verstanden, als ich heute Morgen beim Steuerberater saß. Ich dachte, ich müsse für 2008 das doppelte von 2007 nachzahlen (also noch mal 4000 € ) das war wohl der Schreck.

Du hast das ganz toll erklärt und ich muss sagen, mir ist ein wenig wohler.
Der Vorteil, wäre ich Angestellte ist wohl wirklich der, das man das Geld gar nicht erst hat. Es tut eigentlich nur die ersten Jahre richtig weh...

Ich habe also richtig verstanden, dass ich mich als Selbständige auf jeden Fall besser stehe, als in einem Angestelltenverhältnis?! Auch wenn ich eventuell in den kommenden Jahren mehr einnehmen werde?

Meine Beraterin will mir für dieses Jahr einige Steuerspar-Tipps mitgeben. So hoffe ich, dann in Zukunft besser zu fahren....
Danke noch mal von ThinLizzy

-- Editiert von ThinLizzy am 15.01.2009 19:28

-- Editiert von ThinLizzy am 15.01.2009 19:29

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

++Ich habe also richtig verstanden, dass ich mich als Selbständige auf jeden Fall besser stehe, als in einem Angestelltenverhältnis?! ++

Steuerlich ist es relativ egal, wie man sein Geld verdient. Die Gesamtsteuer ist von einigen Sonderregelungen (Rentner, Sparerfreibetrag, Minijob) abgesehen alleine von der Höhe des Einkommens abhängig. Insofern gibt es keine unterschiedliche Behandlung zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern.

Hauptunterschied ist, dass bei Arbeitnehmer die Lohnsteuer (=Steuervorauszahlung) direkt vom Gehalt abgezogen wird, während bei Selbständigen eine Vorauszahlung festgelegt wird.

Im Prinzip hättest Du bereits 2007 zum Finanzamt gehen können und dort erklären könne, dass Du für 2007 einen Gewinn von 8.000€ hast. Dnn hätte das Finanzamt direkt eine Vorauszahlung festgelegt und es wäre jetzt nicht zu einer Zusammenballung von Nachzahlung und Vorauszahlung gekommen.

So wie Du es gemacht hast, hast Du allerdings einen zinslosen Kredit vom Finanzamt erhalten. Diese Möglichkeit haben Arbeitnehmer nicht. Und für die Zukunft möchte das Finanzamt keinen zinslosen Kredit gewähren und legt daher eine Vorauszahlung fest.

Wenn Du übrigens feststellst, dass das Finanzamt die Vorauszahlung zu och angesetzt hat, weil .B. der Gewinn im Folgejahr deutlich sinkt, dann kannst Du mit entsprechenden Nachweisen eine Reduzierung der Vorauszahlung beantragen.

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#4
 Von 
ThinLizzy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke hh - bin manchmal eben etwas naiv! Ich hatte mit einer so hohen Nachzahlung irgendwie nicht gerechnet.
Schönen Tag noch

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