Hallo liebes Forum,
meine Partnerin war bisher immer nur angestellt erwerbstätig. Ab sofort wird sie neben Ihrer 50% Anstellung auch noch freiberuflich auf Honorarbasis selbständig als Heilpädagogin arbeiten.
Da es sich um einen Heilberuf handelt meint sie nun, sie könnte dies über die "Übungsleiterpauschale" von 3000 Euro steuerfrei abrechnen.
Ihr Umsatz dürfte in der Nebentätigkeit im ersten Jahr auch noch unter den genannten 3000 Euro liegen.
Wäre dieses Vorgehen korrekt?
Braucht sie dazu eine (neue/weitere) Steuernummer? Muss sie trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Da weder ich noch sie jemals selbständige Einkünfte hatten sind wir mit den vielen Infos im Internet etwas überfordert und würden uns über euren Rat freuen.
Vielen Dank
-- Editiert von User am 3. November 2023 09:09
-- Editiert von User am 3. November 2023 09:09
Selbstständig im Nebenerwerb (Heilpädagogin)
3. November 2023
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Frage vom 3. November 2023 | 09:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständig im Nebenerwerb (Heilpädagogin)
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#1
Antwort vom 3. November 2023 | 09:21
Von
Status: Unbeschreiblich (48641 Beiträge, 17145x hilfreich)
ZitatDa es sich um einen Heilberuf handelt meint sie nun, sie könnte dies über die "Übungsleiterpauschale" von 3000 Euro steuerfrei abrechnen. :
Das hängt von der genauen Tätigkeit ab und in wessen Auftrag sie durchgeführt wird. Heilberufe fallen nicht grundsätzlich unter die Übungsleiterpauschale.
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