Selbstständig und Student mit Jobangebot-gefährde ich durch eine Anstellung meine Selbstständigkeit?

12. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
arka
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbstständig und Student mit Jobangebot-gefährde ich durch eine Anstellung meine Selbstständigkeit?

Hallo zusammen,
ich bräuchte dringed mal eure Einschätzung zu meiner Lage, da ich ziemlich bald eine wichtige Entscheidung treffen muss.
Seit Ende 2013 bin ich selbstständig mit einem Designlabel (gewerblich), das ich neben meinem Studium aufbaue. Ich bin also aktuell Studentin und selbstständig.
In den Jahren 2013 - 2016 habe ich mit der Selbstständigkeit leider nur Verluste erzielt, seit 2017 erziele ich (sehr geringe) Gewinne. Allerdings bewegt sich das trotz steigender Mini-Gewinne so nah an der Grenze, dass ich ohnehin immerschon Angst hatte, dass das Finanzamt mir Liebhaberei unterstellen könnte, was bisher aber noch nicht passiert ist.

Langfristig gesehen soll die Selbstständigkeit aber definitiv mein Hauptberuf und meine einzige Einnahmequelle werden, darauf arbeite ich hin (präsentiere mich auf Messen, schalte Anzeigen, aquiriere Kunden, usw).

Nun habe ich ein Jobangebot bekommen: Teilzeit (10 Std. pro Woche), im öffentlichen Dienst, E8. Das entspricht einem durchschn. Bruttoeinkommen von ca. 720 Euro.
Finanziell würde mir diese regelmäßige Einnahme natürlich ganz gut tun, allerdings hätte ich dann weniger Zeit für meinen Gewerbeaufbau und die ein oder andere freiberufliche Tätigkeit, mit der ich mich oft über Wasser gehalten habe, wäre dann nicht mehr möglich.

Nun plagt mich die Frage, ob ich dem Finanzamt dadurch erstrecht signalisiere, dass ich nicht so recht an die Wirtschaftlichkeit meiner Selbstständigkeit glaube und dass ich durch diesen Schritt Konsequenzen (Liebhaberei / Aberkennung der Verluste / evtl. sogar Aberkennung der gesamten Selbstständigkeit?!) für meine Selbstständigkeit riskiere.

Wie schätzt ihr das ein? Gibt es da vielleicht etwas zu bedenken, an das ich noch gar nicht gedacht habe?
Danke und viele Grüße!

-- Editiert von arka am 12.11.2019 11:15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2111 Beiträge, 733x hilfreich)

Hat das FA schon einmal nachgefragt bzgl. der Gewinnerzielungsabsicht?
Von Verlusten in welcher Höhe sprechen wir denn hier?
Steht in den Bescheiden etwas von "vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit"?

Ich sehe mit den bisherigen Angaben wenig keine Gefahr, dass allein durch die Aufnahme einer zusätzlichen nichtselbständigen Tätigkeit etwas passieren würde.

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#2
 Von 
arka
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke für deine Antwort und deine Einschätzung!

Zitat (von Garfield73):
Hat das FA schon einmal nachgefragt bzgl. der Gewinnerzielungsabsicht?

Nein

Zitat (von Garfield73):
Von Verlusten in welcher Höhe sprechen wir denn hier?

Im Durchschnitt waren die Verluste 2013-2016 ca. 2000 Euro pro Jahr. Dieses Jahr werde ich mit der gewerblichen Tätigkeit wohl nochmal ein sehr kleines Plus machen (ein paar hundert Euro) und mit der freiberuflichen Tätigkeit ein Plus von ca 5000 Euro.

Zitat (von Garfield73):
Steht in den Bescheiden etwas von "vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit"?

In meinem "Bescheid über EkSt, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer" steht "Der Bescheid ist nach §165 Abs. 1 Sätze 1 und 2 A0 teilweise vorläufig.
Meinst du das?

-- Editiert von arka am 12.11.2019 12:29

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2111 Beiträge, 733x hilfreich)

Zitat (von arka):
In meinem "Bescheid über EkSt, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer" steht "Der Bescheid ist nach §165 Abs. 1 Sätze 1 und 2 A0 teilweise vorläufig.
Meinst du das?

Jein.
Damit sind die Katalogvorläufigkeiten gemeint, aber nicht Deine selbständigen Einkünfte.
Da darüber offenbar nichts im Bescheid steht sind die bisher erlassenen Bescheide rechtskräftig und können in dieser Hinsicht nicht mehr geändert werden.
Vom Finanzamt wird kein Einwand kommen, insbesondere, wenn Du nicht wieder in größere Verluste abrutschst.

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#4
 Von 
arka
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Da darüber offenbar nichts im Bescheid steht sind die bisher erlassenen Bescheide rechtskräftig und können in dieser Hinsicht nicht mehr geändert werden.

Wo genau müsste das denn stehen? Ich hab hier so viele Bescheide, dann schau ich nochmal gezielt nach..

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2111 Beiträge, 733x hilfreich)

Bei den Erläuterungen ganz (oder zumindest ziemlich) am Anfang.

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