Selbstständig und Werksstudent

12. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hillly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständig und Werksstudent

Hallo,

leider bin ich mir unsicher wie ich meine Steuererklärung / EÜR richtig mache.
Ich habe mitte letzten Jahres ein Unternehmen als Kleinunternehmer gegründet und wollte damit während dem Studien nebenbei Geld verdienen. Leider hat das so nicht geklappt und ich habe stattdessen angefangen als Werksstudent zu arbeiten. Nun muss ich noch eine EÜR abgeben weil ich ja ein Unternehmen angemeldet habe richtig?

Soll ich bei Elster in EÜR 2021 einfach überall 0 eintragen und dann nochmal eine Steuererklärung "normal" als Student machen?

Bezieht sich die EÜR also nur auf mein Unternehmen?

Hoffe ich bin hier richtig.

Vielen Dank für eure Unterstützung :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4891 Beiträge, 1176x hilfreich)

Zitat (von Hillly):
Bezieht sich die EÜR also nur auf mein Unternehmen?

Ja!

Zitat (von Hillly):
Soll ich bei Elster in EÜR 2021 einfach überall 0 eintragen und dann nochmal eine Steuererklärung "normal" als Student machen?

Die EÜR gehört zur Steuererklärung. Ggf. sollte auch ein formloser Hinweis genügen, dass Sie die selbständigeTätigkeit doch nicht aufgenommen haben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2369 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ggf. sollte auch ein formloser Hinweis genügen, dass Sie die selbständigeTätigkeit doch nicht aufgenommen haben.
Genauso wie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem FA gemeldet werden muss, muss auch die Beendigung der Tätigkeit dem FA gemeldet werden, §138 Abs.1 Satz 3 AO.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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