Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und erhoffe mir die Beantwortung einer Frage für die Einkommensteuererklärung:
Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität und als Promotionsstudent eingeschrieben. Der Semesterbeitrag beträgt ca. 300€ pro Semester und beinhaltet das Semesterticket, mit dem ich die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann.
Mein Arbeitsweg zur Universität beträgt ca. 35 km und ich benutze in der Regel die öffentlichen Verkehrsmittel. Aufgrund des Semestertickets habe ich keine weiteren Kosten um zur Universität zu kommen. Nun habe ich folgende Fragen:
1. Mein Verständnis ist, dass ich die Pendlerpauschale von 0,30€ pro Kilometer für eine einfache Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle als Werbungskosten geltend machen kann. Stimmt diese Einschätzung oder kann ich nur die Kosten für das Semesterticket geltend machen?
2. Für den Fall, dass ich für die Fahrten zur Universität die Werbungskosten über die Pendlerpauschale geltend machen kann, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Semesterbeitrag ebenfalls steuerlich geltend zu machen? Der Semesterbeitrag setzt sich zu ca. 200€ aus dem Semesterticket und zu ca. 100€ aus Verwaltungskosten zusammen.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
-- Editiert von steuer123123 am 10.09.2019 21:27
Semesterticket und Pendlerpauschale
10. September 2019
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Frage vom 10. September 2019 | 21:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterticket und Pendlerpauschale
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#1
Antwort vom 11. September 2019 | 12:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47458 Beiträge, 16802x hilfreich)
zu 1.: Ja, Du kannst die Pendlerpauschale geltend machen.
zu 2.: Das Semesterticket kannst Du jedoch nicht zusätzlich auch noch als Werbungskosten geltend machen.
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