Seminare im Ausland - wo UST abführen?

19. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Seminare im Ausland - wo UST abführen?

Hi, ich bin selbständiger Einzelunternehmer. Wenn ich ein Seminar (Yoga / Meditation / Freizeit) im Ausland veranstalte (Kunde=Nicht-Unternehmer), wo muss ich die USt abführen (Fall 1 EU, Fall 2 nicht-EU)? Danke!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Die Antwort: die Umsatzsteuer muss du nicht in Deutschland abführen. Wo du sie abführen musst oder ob du sie abführen musst, darüber musst du dich im jeweiligen Land informieren lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke! Woher hast du die Info? Hast du vielleicht eine Quelle zum nachlesen? :-)
Ist das nicht zumindest für den EU-Raum einheitlich geregelt?
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)
Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

DAnke, weisst du evtl. welcher Teil genau?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
DAnke, weisst du evtl. welcher Teil genau?

Wenn das Seminar für die Allgemeinheit zugänglich ist, sollte § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG , ansonsten eher Nr. 3 einschlägig sein.

-- Editiert von Cybert. am 20.07.2019 01:05

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok danke! Daraus ergibt sich lediglich, dass der Leistungsort im jeweiligen Land des Seminars ist oder?

3.Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden:
a)
kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist,
b)
die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn diese Abgabe nicht an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt,
c)
Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung ausgeführt wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von absoluter_laie):
Ok danke! Daraus ergibt sich lediglich, dass der Leistungsort im jeweiligen Land des Seminars ist oder?

Richtig, aber das hatte Charlie in der ersten Antwort auch bereits erwähnt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.743 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen