Hi, ich bin selbständiger Einzelunternehmer. Wenn ich ein Seminar (Yoga / Meditation / Freizeit) im Ausland veranstalte (Kunde=Nicht-Unternehmer), wo muss ich die USt abführen (Fall 1 EU, Fall 2 nicht-EU)? Danke!
Seminare im Ausland - wo UST abführen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Antwort: die Umsatzsteuer muss du nicht in Deutschland abführen. Wo du sie abführen musst oder ob du sie abführen musst, darüber musst du dich im jeweiligen Land informieren lassen.
Danke! Woher hast du die Info? Hast du vielleicht eine Quelle zum nachlesen? :-)
Ist das nicht zumindest für den EU-Raum einheitlich geregelt?
Danke!
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§ 3a UStG :-)
DAnke, weisst du evtl. welcher Teil genau?
ZitatDAnke, weisst du evtl. welcher Teil genau? :
Wenn das Seminar für die Allgemeinheit zugänglich ist, sollte § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG , ansonsten eher Nr. 3 einschlägig sein.
-- Editiert von Cybert. am 20.07.2019 01:05
Ok danke! Daraus ergibt sich lediglich, dass der Leistungsort im jeweiligen Land des Seminars ist oder?
3.Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden:
a)
kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist,
b)
die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn diese Abgabe nicht an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt,
c)
Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung ausgeführt wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist.
ZitatOk danke! Daraus ergibt sich lediglich, dass der Leistungsort im jeweiligen Land des Seminars ist oder? :
Richtig, aber das hatte Charlie in der ersten Antwort auch bereits erwähnt.
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