Hallo, ich hoffe meine Frage ist nicht all zu abwägig, aber kann man sich selber eine Rechnung (Handwerkerrechnung) stellen und diese bei der Einkommensteuer geltend machen
? Wir haben 2006 ein altes Haus gekauft und 2007 mit Anbau und Renovierung fertig gestellt. Fast alles hat mein Mann mit Hilfe von Freunden und Familie selber gemacht. Er ist im Nebenerwerb selbstständig (Schweiß-Fach-Service) kann er sich die eine oder andere Tätigkeit selbst berechnen? Er würde für die Tätigkeit natürlich auch die MWST beim Finanzamt bei der UST abführen.
Vielen Dank im Vorraus für die hoffentlich nicht zu blöde Frage
Sich selbst eine Rechnung stellen??
27. Februar 2008
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Frage vom 27. Februar 2008 | 14:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Sich selbst eine Rechnung stellen??
#1
Antwort vom 27. Februar 2008 | 14:52
Von
Status: Unbeschreiblich (49737 Beiträge, 17455x hilfreich)
Die Eigenleistung und die Hilfe von Freunden und Familie soll ja durch die Steuervorschrift gerade nicht gefördert werden.
Uns selbst wenn er sich selbst eine Rechnung stellen könnte, dann macht das doch nicht wirklich Sinn. Für so eine Rechnung muss er 19% USt. abführen und hätte im Gegenzug eine Steuerersparnis von 20%. Dazu muss er diese Einnahmen auch noch versteuern (Einkommensteuer). Das dürfte wohl insgesamt zu einem kräftigen Nachteil führen.
Selbst wenn das ginge, würde ich Dir also dringend davon abraten, das so zu machen.
-- Editiert von hh am 27.02.2008 14:56:28
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