Sind Reisekosten mit Werbungskostenpauschale abgegolten?

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1264 Beiträge, 210x hilfreich)
Sind Reisekosten mit Werbungskostenpauschale abgegolten?

Hallo,

wenn ein AN für den AG verreist und die Kosten nicht erstattet kriegt, kann er sie ja von der Steuer absetzen als Reisekosten. Fallen die ersten 1000€ dann aber auch unter die Werbungskostenpauschale? (Wir wollen der Einfachheit halber mal annehmen, der AN hat keinerlei sonstige Werbungskosten, keine Entfernungskilometer, da der AG im Haus nebenan ist etc...)

Der AN hätte dann in einem Jahr mit keinerlei Auswärtstätigkeit den Vorteil der Werbungskostenpauschale.
In einem Jahr mit Auswärtstätigkeit, bei der, sagen wir mal, 1100 € Reiskosten zusammenkämen, würden dann nur die 100€ übersteigenden Reisekosten angerechnet. Habe ich das so richtig verstanden? Dann wäre ja die Auswärtstätigkeit für den AN komplett von Nachteil.

Oder fallen Reisekosten nicht unter die Werbungskostenpauschale?

Danke fürs Erläutern!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1264 Beiträge, 210x hilfreich)

Also steht sich der AN besser, wenn er auf die (freiwilligen) Geschäftsreisen verzichtet...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Also steht sich der AN besser, wenn er auf die (freiwilligen) Geschäftsreisen verzichtet...


Ja, natürlich. Er hat ja beiNichtdurchführung der Reisen auch die Kosten nicht.

Grundsätzlich ist es immer so, daß es finanziell für den AN günstiger ist, die Kosten erstattet zu bekommen. Denn, selbst wenn er Alle Kosten ansetzen könnte, es würde nur gegen das zu versteuernde Einkommen gerechnet werden. Weniger Als Null EUR Steuern in der Festsetzung geht nicht.

Maximal könne ein negativer Betrag der Einkünfte rauskommen. Das könne man ins Folgejahr vortragen. Aber auch da gibt's lediglich "Null Steuer".

Die Reisekosten hat der AN aber trotzdem. Die bekommt er aber nicht vom FA zurück.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen