Hallo,
wenn ein AN für den AG verreist und die Kosten nicht erstattet kriegt, kann er sie ja von der Steuer absetzen als Reisekosten. Fallen die ersten 1000€ dann aber auch unter die Werbungskostenpauschale? (Wir wollen der Einfachheit halber mal annehmen, der AN hat keinerlei sonstige Werbungskosten, keine Entfernungskilometer, da der AG im Haus nebenan ist etc...)
Der AN hätte dann in einem Jahr mit keinerlei Auswärtstätigkeit den Vorteil der Werbungskostenpauschale.
In einem Jahr mit Auswärtstätigkeit, bei der, sagen wir mal, 1100 € Reiskosten zusammenkämen, würden dann nur die 100€ übersteigenden Reisekosten angerechnet. Habe ich das so richtig verstanden? Dann wäre ja die Auswärtstätigkeit für den AN komplett von Nachteil.
Oder fallen Reisekosten nicht unter die Werbungskostenpauschale?
Danke fürs Erläutern!
Sind Reisekosten mit Werbungskostenpauschale abgegolten?
29. Juli 2019
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Frage vom 29. Juli 2019 | 14:45
Von
Status: Lehrling (1264 Beiträge, 210x hilfreich)
Sind Reisekosten mit Werbungskostenpauschale abgegolten?
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 30. Juli 2019 | 18:00
Von
Status: Lehrling (1264 Beiträge, 210x hilfreich)
Also steht sich der AN besser, wenn er auf die (freiwilligen) Geschäftsreisen verzichtet...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Juli 2019 | 18:33
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 149x hilfreich)
ZitatAlso steht sich der AN besser, wenn er auf die (freiwilligen) Geschäftsreisen verzichtet... :
Ja, natürlich. Er hat ja beiNichtdurchführung der Reisen auch die Kosten nicht.
Grundsätzlich ist es immer so, daß es finanziell für den AN günstiger ist, die Kosten erstattet zu bekommen. Denn, selbst wenn er Alle Kosten ansetzen könnte, es würde nur gegen das zu versteuernde Einkommen gerechnet werden. Weniger Als Null EUR Steuern in der Festsetzung geht nicht.
Maximal könne ein negativer Betrag der Einkünfte rauskommen. Das könne man ins Folgejahr vortragen. Aber auch da gibt's lediglich "Null Steuer".
Die Reisekosten hat der AN aber trotzdem. Die bekommt er aber nicht vom FA zurück.
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