Hallo,
ich bin Veranstalter in DE (mit USt.-IdNr.) und verkaufe ab und zu Tickets an gewerbliche EU-Weiterverkäufer (EU-Land außerhalb von DE) mit USt.-IdNr.
Ich muss laut Steuerberater den ermäßigten Umsatzsteuersatz (7%) und nicht 0% (reverse charge) beim Ticketpreis ausweisen (als wenn der Abnehmer in Deutschland ansässig wäre), auch wenn der EU-Weiterverkäufer eine USt.-Idnr. hat. Der Grund hierfür ist das die Veranstaltung (= Dienstleistung) in DE ausgeführt wird.
Die Versandkosten sind Hilfsumsätze deren USt.-Höhe sich nach der Höhe des gelieferten Artikels richtet, also auch hier 7% USt.
Wie sieht es jedoch mit den Ticket-Druckkosten aus, ist dies ebenso ein Hilfsumsatz und mit 7% USt. auszuweisen, oder 0% oder 19%????????
Der Paragraph hierfür ist:
A 29 Abs. 5 UStR
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po_content.ioid=584581
-- Editiert am 30.01.2011 22:28
Sind Ticket Druckkosten Hilfsumsätze?
30. Januar 2011
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Frage vom 30. Januar 2011 | 22:20
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 34x hilfreich)
Sind Ticket Druckkosten Hilfsumsätze?
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