Hallo,
mein Mann und ich schreiben dieses Jahr zum ersten Mal eine Steuererklärung. Wir möchten natürlich so wenig Aufwand wie möglich - und weil wir nur Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit haben, haben wir jetzt angefangen die vereinfachte Steuererklärung auszufüllen. Zudem hat man Mann überhaupt sehr wenige Steuern gezahlt (und ich habe nur steuerfreie Einnahmen), und rechnerisch sind wir definitiv unter dem Grundfreibetrag, weil die Steuerveranlagung gemeinsam erfolgt. Das heißt, er würde doch sowieso alles zurückbekommen, was er bezahlt hat und Werbungskosten würden für uns keinen Unterschied machen. Oder liege ich darin falsch und die Werbungskosten könnten im folgenden Jahr zu einer höheren Steuer-Rückerstattung führen?
Noch eine ganz wichtige Frage: Darf man den Abschnitt "Werbungskosten" einfach leer lassen und das Formular so abgeben? Das würde uns viel Zeitaufwand sparen Aber weil wir es zum ersten Mal machen, sind wir uns unsicher, ob man alles ausfüllen muss.
Vielen Dank im Voraus!
Sind Werbungskosten auf das nächste Jahr übertragbar? Und wenn nicht, kann man diesen Abschnitt unau
16. Mai 2018
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Frage vom 16. Mai 2018 | 10:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Werbungskosten auf das nächste Jahr übertragbar? Und wenn nicht, kann man diesen Abschnitt unau
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#1
Antwort vom 16. Mai 2018 | 10:19
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
ZitatDas heißt, er würde doch sowieso alles zurückbekommen, was er bezahlt hat und Werbungskosten würden für uns keinen Unterschied machen :
Wenn ihr tatsächlich unter dem Grundfreibetrag liegt, ja.
1000 Euro werden sowieso pauschal angesetzt.
Zitatdie Werbungskosten könnten im folgenden Jahr zu einer höheren Steuer-Rückerstattung führen? :
Nein. Die können nur im Jahr des Abflusses berücksichtigt werden.
ZitatDarf man den Abschnitt "Werbungskosten" einfach leer lassen und das Formular so abgeben? :
Klar. Wie gesagt lohnt sich der Aufwand sowieso nur, wenn es mehr als 1000 Euro sind.
Zitatund ich habe nur steuerfreie Einnahmen :
Nur zur Sicherheit. Wir reden von Lohnersatzleistungen?
#2
Antwort vom 16. Mai 2018 | 10:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort
ZitatWir reden von Lohnersatzleistungen? :
Nein, es ist ein Stipendium.
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#3
Antwort vom 16. Mai 2018 | 10:23
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Sie müssen die Werbungskosten nur dann erkären, wenn diese höher sind als die Einnahmen (Brutto-Arbeitslohn), da in diesem Fall ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entstehen würde, der in das nächste Jahr vorgetragen werden kann.
Ein Vortrag der Werbungskosten ins nächste Jahr, nur weil sie sich in diesem Jahr nicht steuerlich auswirken, ist nicht möglich.
Sind ihre Werbungskosten geringer als der Bruttolohn, können sie sich die Eintragung sparen, wenn sie in jedem Fall unter dem Grundfreibetrag liegen.
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