Softwareverkauf (Online)

31. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Meiko123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Softwareverkauf (Online)

Guten Tag,

ich verkaufe nun seit geraumer Zeit kleinere Programme im kleinen Stil. Da sich das Geschäft als langfristiges Einkommen abzeichnet möchte ich für die Zukunft handeln. Zur Zeit erwirtschafte ich einen Umsatz von ca. 1.000€ - 1.500€ im Monat, welches für die nächsten Monate wahrscheinlich konstant gleich bleibt.

Bevor ich komplett planlos zu einem Steuerberater gehe und mir erstmal alles von Null erklären lassen muss (was ja sehr teuer ist), hoffe ich das mir hier jemand zu Existenzgründung hilft. Als Ziel habe ich es mir gesetzt ein Kleinunternehmen zu gründen da ich keine Mwst kassieren muss und dies einfach abläuft. Da mein Umsatz unter den 17.500€ sind sollte dies soweit kein Problem darstellen.

Folgende Sachen beschäftigen mich:
-> Wie viel Steuern werde ich ungefähr für meine Einnahmen zahlen müssen?
-> Muss ich Rechnungen ausstellen und ausdrucken? Von den Kunden erhält man nur ein Username und auch eine E-Mail bei der Bestellung.
-> Ist die Steuererklärung einfach und Simple zu erledigen?

Mit freundlichen Grüßen,
Meiko

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
ich verkaufe nun seit geraumer Zeit kleinere Programme im kleinen Stil. Da sich das Geschäft als langfristiges Einkommen abzeichnet möchte ich für die Zukunft handeln. Zur Zeit erwirtschafte ich einen Umsatz von ca. 1.000€ - 1.500€ im Monat, welches für die nächsten Monate wahrscheinlich konstant gleich bleibt.


Momentan handelt es sich also um Schwarzarbeit.

Zitat:
hoffe ich das mir hier jemand zu Existenzgründung hilft.


Ich schlage immer gerne Existenzgründerseminare vor

Zitat:
Wie viel Steuern werde ich ungefähr für meine Einnahmen zahlen müssen?


Das hängt ungefähr vom Umsatz ab. Kann man sich selber ausrechnen, wenn man 20% als Basis für die Steuer nimmt.

Zitat:
Muss ich Rechnungen ausstellen und ausdrucken? Von den Kunden erhält man nur ein Username und auch eine E-Mail bei der Bestellung.


Ja, es sei denn, Sie möchten Probleme mit dem Finanzamt bekommen

Zitat:
Ist die Steuererklärung einfach und Simple zu erledigen?


Bei Ihren Vorkenntnissen wird es für Sie eher schwer

Zitat:
Als Ziel habe ich es mir gesetzt ein Kleinunternehmen zu gründen da ich keine Mwst kassieren muss und dies einfach abläuft.


Es ist nicht schwer mit der Umsatzsteuer umzugehen. Ich weiss nicht, warum viele Leute davor Panik haben. Sparen tut man auch nichts, es ist ein durchlaufender Posten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Es ist nicht schwer mit der Umsatzsteuer umzugehen. Ich weiss nicht, warum viele Leute davor Panik haben. Sparen tut man auch nichts, es ist ein durchlaufender Posten.


Wenn man zumindest überwiegend an Endverbraucher verkauft und kaum abziehbare Vorsteuer hat, ist die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ein monetärer und bürokratischer Vorteil, der nicht zwingend mit der "Schwere " der Umsatzsteuer oder Panik davor zu tun hat.
Insofern spart man vielleicht nichts, kann aber sehr wohl die Einnahmen erhöhen bei entsprechenden Abnehmerkreis.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sparen tut man auch nichts, es ist ein durchlaufender Posten.
Natürlich spart man was.

Wenn wir beispielsweise mal davon ausgehen, dass der TS selbstgeschriebene Software an Endverbraucher verkauft, dann spart er fast genau 19%.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das hängt ungefähr vom Umsatz ab. Nö - die hier offenbar gemeinte Einkommensteuer hängt vom Gewinn ab und davon, was man sonst noch so für Einkünfte hat. Und über seinen Gewinn hat er nichts geschrieben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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