Hallo,
ich mache gerade meine Steuererklärung und stelle mir die Frage, ob die Kosten die in Verbindung mit der ADHS/ADS Erkrankung eines Kindes entstehen, so wie z.B. Kosten die von den Eltern in der Ergotherapiepraxis zu tragen sind oder Fahrtkosten zum Psychologen bzw. zur Ergotherapie steuerlich absetzbar sind?
In meinem Steuerprogramm gibt es einen Punkt wo man die Kosten für eine LRS Therapie eintragen kann.
Sollte es möglich sein, die Kosten anzugeben, vielleicht kann mir dann noch jemand sagen welche Belege ich dazu benötige.
Vielen Dank.
Jezzi
Sonderausgaben - ADHS Krankheit des Kindes
1. Januar 2009
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Frage vom 1. Januar 2009 | 22:56
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 4x hilfreich)
Sonderausgaben - ADHS Krankheit des Kindes
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