Ich habe derzeit ein großes Problem, ich habe während des Studiums (Zweitausbildung ich habe vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen) einen Verlustvortrag gemacht dieser wurde im Steuerbescheid für 2017 als Sonderausgaben deklariert. Leider war mir nicht klar das die Sonderausgaben nur im gleichen Jahr geltend gemacht werden können. In dem Steuerbescheid von 2018 taucht der Verlustvortrag daher nicht mehr auf (2018 habe ich auch angefangen zu arbeiten).
Da es sich um eine Zweitausbildung handelt ist es eigentlich falsch das die Werbungskosten 2017 als Sonderausgaben deklariert wurden.
Es geht sich um ca 2000€ Steuern die ich noch zurück bekommen würde.
Was kann ich nun tun um das gerade zu biegen? Bitte helft mir
Mit freundlichen Grüßen
Jenny
-- Editiert von Jenny braucht Hilfe am 26.07.2019 20:40
Sonderausgaben wieder zu Werbungskosten machen.
26. Juli 2019
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Frage vom 26. Juli 2019 | 20:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderausgaben wieder zu Werbungskosten machen.
#1
Antwort vom 27. Juli 2019 | 08:42
Von
Status: Unbeschreiblich (50022 Beiträge, 17525x hilfreich)
Zitat:Was kann ich nun tun um das gerade zu biegen?
Nichts, wenn der Steuerbescheid 2017 bereits bestandskräftig ist.
Und jetzt?
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