Hallo
Wir sind ca. 20 Eigentümer,unser Haus wurde 2015 Renoviert an Fassade und Dach.
Mein Anteil wird in der Hausgeldabrechnung 2015 unter Sonderumlage aufgeführt.
Nun meine Frage,kann ich die Sonderumlage in der Steuererklärung für 2016 noch geltend machen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sonderumlage 2015
Hallo,
wie so oft gilt das Zu- und Abflussprinzip. Also, wann genau wurden die Renovierungen bezahlt?
Unerheblich ist dabei deine Zahlung an die Hausverwaltung, denn die Rücklage ist immer noch dein Geld.
Stefan
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Vielleicht schauen Sie sich mal das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 20.11.2012 an (Az.: 11 K 838/10
).
Das FG bestätigt die Auffassung der OFD Münster vom 17.12.2007, nach der eine Änderung des Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 AO
erfolgen kann, wenn nach Bestandskraft des Steuerbescheides erstmals eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG
geltend gemacht und eine entsprechende Bescheinigung/Jahresabrechnung vorgelegt wird.
Ich habe auf die Schnelle nichts Aktuelleres gefunden.
Hallo
Vielen Dank für die schnellen Antworten
Ich werde es einfach einmal versuchen
Mal seh was dabei rauskommt
Schönen Sonntag
MfG
Und jetzt?
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