Hallo,
hab leider nicht finden können, ob es zu der Frage schon einen Beitrag gibt. Kann ich bei Einverständnis der getrennt lebenden Ehefrau noch den Sparerfreibetrag für Eheleute geltend machen bzw. den Freistellungsantrag für 1.602,-- stellen? Und gilt das noch bis einschließlich des Scheidungsjahres?
Vielen Dank!
Max
Sparerfreibetrag bei Getrenntleben?
30. April 2020
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Frage vom 30. April 2020 | 17:29
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 1x hilfreich)
Sparerfreibetrag bei Getrenntleben?
#1
Antwort vom 30. April 2020 | 19:10
Von
Status: Junior-Partner (5362 Beiträge, 1276x hilfreich)
Wenn Sie dauernd getrennt leben, sodass eine Zusammenveranlagung ausgeschlossen ist, wäre das m.E. nicht möglich.
Und jetzt?
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