Hallo,
ich benutze einer Steuersoftware (von Buhl) für meine Einkommensteuererklärung.
In 2009 habe ich für meine Kapitaleinkuenfte nur ca. 600 Euro des höchstmöglichen 1602 Euro (zusammenveranlagung) Freibetrags angerechnet bekommen lt. Steuerbescheid des Geldinstituts.
Ich habe diese angaben in der Anlag KAP erfasst, so wie das Programm es abgefragt hat.
In der Zusammenfassung der Steuererklärung kann ich aber nicht sehen, dass diese angaben bei der Steuerberechnung irgendwo einfliessen. Wie kann ich sicher gehen, dass ich meine zuviel gezahlten Steuern zurueckerhalte?
Oder muss ich das woanders geltend machen?
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Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft
23. März 2010
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Frage vom 23. März 2010 | 14:51
Von
Status: Lehrling (1584 Beiträge, 271x hilfreich)
Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft
#1
Antwort vom 23. März 2010 | 15:04
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 347x hilfreich)
Das liegt daran, dass in 2009 die Abgeltungssteuer gilt. Du musst beim Finanzamt beantragen, dass diese eine sogenannte Günstigerprüfung durchführt,
bzw. den Steuereinbehalt prüfen lassen.
In der Anlage KAP bei Mann und Frau ein X setzten in die Zeilen 4 und 5.
Schau mal was das Programm dann sagt.
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