Sparerfreibetrag nur fuer Erwachsene?

22. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1584 Beiträge, 271x hilfreich)
Sparerfreibetrag nur fuer Erwachsene?

Hallo,

wir Eltern sparen jeden Monat einen kleinen Betrag fuer unsere Tochter (jetzt 2 Jahre alt).

Damit das Geld ein paar Zinsen (wenn auch nicht viele) abwirft, haben wir bei der Internetbank, bei der auch wir Eltern ein Konto unterhalten, fuer unsere Tochter ein U-18 Konto eroeffnet.

Nun wollte ich dafuer einen Freistellungsauftrag stellen, und bekomme vom System die Meldung : "Bitte beachten Sie: da sie noch nicht volljaehrig sind, koennen Sie keinen Freistellungsauftrag stellen"

Hat ein minderjaehriger nicht den Sparerfreibetrag?

Das Konto laeuft komplett auf den Namen meiner Tochter, und wir haben es extra eingerichtet, um eben nicht unseren eigenen, elterlichen Sparerfreibetrag zu opfern (vorher hatten wir das Geld auf einem unserer Kontos 'zwischengelagert', bis wir eben das Konto fuer die Tochter eroeffnet haben, und somit liefen alle Zinsen auf unserem Sparerfreibetrag auf). Der wird aber schon ausgeschoepft, so dass die Zinsen unserer Tochter darueberhinaus gehen und dann versteuert werden muessten. Aber das Geld ist ja Ihres und ich dachte, durch das eigene Konto bekaeme sie auch ihren eigenen Freibetrag. Ansonsten haetten wir uns das eigene Konto auch schenken koennen und weiterhin auf einem unserer Kontos ansparen koennen fuer die Tochter...

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14878 Beiträge, 4560x hilfreich)

Hallo Schalkefan,

ich sehe es genauso wie Eugenie , auch Minderjährige bekommen den Sparerpauschbetrag und dürfen somit auch einen Freistellungsauftrag stellen; häufig haben Kinder sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung (aber ob die Bank damit klar käme?).

Da du von einer Systemmeldung sprichst, vermute ich, dass du es auch nur Online probiert hast. Vielleicht klappt es ja telefonisch oder schriftlich?

Und in jedem Fall könnt ihr für die Tochter im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, um das Geld zumindest nachträglich erstattet zu bekommen.

MfG Stefan

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Es ist allerdings richtig, dass Deine Tochter diesen Antrag nicht stellen kann, da sie noch minderjährig ist. Vielmehr muss der Freistellungsauftrag durch die Eltern gestellt werden. Vielleicht ist das das Problem.

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