Sparerfreibetrag - über 801!

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2010 23:29:00
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 49x hilfreich)
Sparerfreibetrag - über 801!

Guten Abend zusammen ...

Eine allgemeine Frage ... nehmen wir an man hat ein Konto mit 20.000 Guthaben, Verzinsung 5 % jährlich. Anfang des Jahres wird ein Freistellungsauftrag bis 801 € eingereicht, der Gesamtzins liegt allerdings Endes des Jahres bei 1000 €.

Bis 801 werden keine Steuern etc. abgeführt, ab dem 802. Euro führt die kontoführende Bank dann allerdings ja die nötigen Abgaben ab! Demnach sind die Einkünfte, die nicht steuerfrei waren, ja bereits versteuert. Könnte man dann in der Steuererklärung den Haken machen bei "die Einkünfte aus ... liegen bei max. 801 €" oder muss der Gesamtertrag dennoch angegeben werden?

Wer kann helfen?




9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Nein, das kann man nicht. Der Gesamtbetrag muss in der Steuererklärung angegeben werden, da je nach individuellen Verhältnissen die tatsächliche Steuer für die Zinsen sowohl über als auch dem Betrag liegen, der bereits abgezogen wurde.

Ab 2009 ändert sich das mit der Einführung der neuen Abgeltungssteuer auf Zinserträge.

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#3
 Von 
guest-12320.06.2010 23:29:00
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 49x hilfreich)

OK, vielen Dank.
Daran habe ich noch gar nicht gedacht.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 134x hilfreich)

Der Mantelbogen Zeile 34 fragt nicht nach Einkünften sondern nach Einnahmen. Wer also als Einzelperson 1.000 € Einnahmen hat, der liegt über den 801 €, daher hat er die Anlage KAP auszufüllen und abzugeben.

Auch ist der bisherige Zinsabschlag keine Abgeltungsteuer sondern er dient(e) nur der Sicherung des Steueraufkommens. Z. B. ist die Kirchensteuer dort völlig außen vor, was bei der Abgeltungsteuer nicht mehr der Fall sein wird, aber auch hier gibt es Ausnahmen.

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#5
 Von 
guest123-2097
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 134x hilfreich)

Deine Werbeaktion kannst du dir sparen. Beiträge und Infos zur Abgeltungsteuer, egal welcher Coleur, kann sich jeder User selbst über eine Suchmaschine holen. Für solche Beiträge ist hier kein Spielplatz. Und einen Uraltbeitrag hier hochzuholen, nur damit du deine Werbung hier platzieren kannst, das ist ja wohl unterste Kiste.

Man sollte dich sofort sperren.

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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

...Ab 2009 muss man Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung überhaupt nicht mehr angegeben,

Die, deren Steuersatz geringer als 25% sind, schon, um ihre zuviel abgezogenen *Abgeltungssteuer* zurückzuholen.
Stimmt ?

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

...d.h. die Regelung, die für den Steuerpflichtigen günstiger ist, wird automatisch angewandt.

Wenn damit die Leute mit >25% St-Satz gemeint
sind, dann werden ihre durch Abgeltungssteuer
zuviel abgezogenen Zinsseinnahmen nicht extra zu erklären.
Kann man diesbezüglich wirklich auf Finanzamt verlassen? Denn es bedeutet für ihn ja, dass
es sich jedesmal bei *Zentralabgeltungsst-Amt* (oder wie es heißt ?) über die Zinseinnahmen betreffenen Leute erkundigen muß.


Und was ist bei Leuten die den Überblick über erteilte Freistellungsaufträge (z.B. zu viele Aufträge) verloren haben ?

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

oder gibt’s tatsächlich Leute, die vergessen, wo Sie ihr Geld angelegt haben.

Wäre fette Beute für die Bank.- Da stellt sie sich dumm.

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