Guten Abend zusammen ...
Eine allgemeine Frage ... nehmen wir an man hat ein Konto mit 20.000 Guthaben, Verzinsung 5 % jährlich. Anfang des Jahres wird ein Freistellungsauftrag bis 801 € eingereicht, der Gesamtzins liegt allerdings Endes des Jahres bei 1000 €.
Bis 801 werden keine Steuern etc. abgeführt, ab dem 802. Euro führt die kontoführende Bank dann allerdings ja die nötigen Abgaben ab! Demnach sind die Einkünfte, die nicht steuerfrei waren, ja bereits versteuert. Könnte man dann in der Steuererklärung den Haken machen bei "die Einkünfte aus ... liegen bei max. 801 €" oder muss der Gesamtertrag dennoch angegeben werden?
Wer kann helfen?
Sparerfreibetrag - über 801!
Nein, das kann man nicht. Der Gesamtbetrag muss in der Steuererklärung angegeben werden, da je nach individuellen Verhältnissen die tatsächliche Steuer für die Zinsen sowohl über als auch dem Betrag liegen, der bereits abgezogen wurde.
Ab 2009 ändert sich das mit der Einführung der neuen Abgeltungssteuer auf Zinserträge.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
OK, vielen Dank.
Daran habe ich noch gar nicht gedacht.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Mantelbogen Zeile 34 fragt nicht nach Einkünften sondern nach Einnahmen. Wer also als Einzelperson 1.000 € Einnahmen hat, der liegt über den 801 €, daher hat er die Anlage KAP auszufüllen und abzugeben.
Auch ist der bisherige Zinsabschlag keine Abgeltungsteuer sondern er dient(e) nur der Sicherung des Steueraufkommens. Z. B. ist die Kirchensteuer dort völlig außen vor, was bei der Abgeltungsteuer nicht mehr der Fall sein wird, aber auch hier gibt es Ausnahmen.
--- editiert vom Admin
Deine Werbeaktion kannst du dir sparen. Beiträge und Infos zur Abgeltungsteuer, egal welcher Coleur, kann sich jeder User selbst über eine Suchmaschine holen. Für solche Beiträge ist hier kein Spielplatz. Und einen Uraltbeitrag hier hochzuholen, nur damit du deine Werbung hier platzieren kannst, das ist ja wohl unterste Kiste.
Man sollte dich sofort sperren.
...Ab 2009 muss man Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung überhaupt nicht mehr angegeben,
Die, deren Steuersatz geringer als 25% sind, schon, um ihre zuviel abgezogenen *Abgeltungssteuer* zurückzuholen.
Stimmt ?
...d.h. die Regelung, die für den Steuerpflichtigen günstiger ist, wird automatisch angewandt.
Wenn damit die Leute mit >25% St-Satz gemeint
sind, dann werden ihre durch Abgeltungssteuer
zuviel abgezogenen Zinsseinnahmen nicht extra zu erklären.
Kann man diesbezüglich wirklich auf Finanzamt verlassen? Denn es bedeutet für ihn ja, dass
es sich jedesmal bei *Zentralabgeltungsst-Amt* (oder wie es heißt ?) über die Zinseinnahmen betreffenen Leute erkundigen muß.
Und was ist bei Leuten die den Überblick über erteilte Freistellungsaufträge (z.B. zu viele Aufträge) verloren haben ?
oder gibt’s tatsächlich Leute, die vergessen, wo Sie ihr Geld angelegt haben.
Wäre fette Beute für die Bank.- Da stellt sie sich dumm.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten