Hallo Forum,
und zwar planen wir vielleicht in den nächsten Wochen ein Haus zu kaufen, spielen aber gleichzeitig mit dem Gedanken irgendwann mal selbst bauen zu wollen, falls wir mal ein geeignetes Grundstück finden.
Habe ich das richtig verstanden, dass die Spekulationsfrist zwar 10 Jahre beträgt, aber nur Steuern auf einen eventuellen "Gewinn" anfallen würden?
Also falls ich das Haus jetzt für 250.000 EUR kaufe und dann in sagen wir mal 5 Jahren auch wieder für 250.000 EUR verkaufe, müsste ich dann überhaupt irgendwelche Steuern zahlen?
Danke schon mal!
Spekulationsfrist Verkauf von Immobilie (ohne Gewinn)
7. Dezember 2020
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Frage vom 7. Dezember 2020 | 09:01
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationsfrist Verkauf von Immobilie (ohne Gewinn)
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2020 | 09:04
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Ja.ZitatHabe ich das richtig verstanden, dass die Spekulationsfrist zwar 10 Jahre beträgt, aber nur Steuern auf einen eventuellen "Gewinn" anfallen würden? :
Nein.ZitatAlso falls ich das Haus jetzt für 250.000 EUR kaufe und dann in sagen wir mal 5 Jahren auch wieder für 250.000 EUR verkaufe, müsste ich dann überhaupt irgendwelche Steuern zahlen? :
Das klingt so, als wenn das jetzt erworbene Haus auch schon selbst genutzt werden soll! Dann wäre der Verkauf sowieso nicht steuerpflichtig, §23 Abs.1 Nr.1 Satz 3 EStG.Zitatspielen aber gleichzeitig mit dem Gedanken irgendwann mal selbst bauen zu wollen, falls wir mal ein geeignetes Grundstück finden. :
taxpert
-- Editiert von taxpert am 07.12.2020 09:05
#2
Antwort vom 7. Dezember 2020 | 09:08
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ja.ZitatHabe ich das richtig verstanden, dass die Spekulationsfrist zwar 10 Jahre beträgt, aber nur Steuern auf einen eventuellen "Gewinn" anfallen würden? :
Nein.ZitatAlso falls ich das Haus jetzt für 250.000 EUR kaufe und dann in sagen wir mal 5 Jahren auch wieder für 250.000 EUR verkaufe, müsste ich dann überhaupt irgendwelche Steuern zahlen? :
Das klingt so, als wenn das jetzt erworbene Haus auch schon selbst genutzt werden soll! Dann wäre der Verkauf sowieso nicht steuerpflichtig, §23 Abs.1 Nr.1 Satz 3 EStG.Zitatspielen aber gleichzeitig mit dem Gedanken irgendwann mal selbst bauen zu wollen, falls wir mal ein geeignetes Grundstück finden. :
taxpert
-- Editiert von taxpert am 07.12.2020 09:05
Oh Gott, was habe ich denn da gelesen :D
Ja genau, wir würden es selbst bewohnen wollen, da habe ich etwas auf dem Schlauch gestanden, vielen Dank für die Antwort @taxpert!
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