Spekulationsfrist bei selbst erbauter Immobilie

18. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)
Spekulationsfrist bei selbst erbauter Immobilie

Wenn eine Immobilie selbst gebaut wurde zum Zwecke der Vermietung (und auch nur so genutzt wurde), dann aber umständehalber innerhalb von 10 Jahren verkauft werden muss, wie errechnet sich dann der Betrag auf den eine Spekulationssteuer zu entrichten ist? Gilt die Frist ab Baubeginn, ab Nutzungsbeginn oder ab gemeldet offiziellem Fertigstellungstermin?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem Fertigstellungstermin.

Der Gewinn hinsichtlich der Spekulationssteuer ist der Verkaufserlös abzüglich der nachgewiesenen Baukosten zzgl. der Abschreibungen.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

...Der Gewinn hinsichtlich der Spekulationssteuer ist der Verkaufserlös abzüglich der nachgewiesenen Baukosten zzgl. der Abschreibungen.


Dann macht der Bauherr nach 10 Jahren Abschreibungen meistens Gewinn.
Und nach 50 Jahren /100% Abschreibung > 100% Gewinn ?

Werden die Verluste in den vorangegangenen Jahren nicht berücktsichtigt ?


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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,
Spekulationsfrist 10 Jahre (wie oben geschrieben). Daher nach 50 Jahren zwar 100% Gewinn, aber Steuerfrei.
Welche Verluste in den vorangegangenen Jahren ???
MfG Stefan

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#4
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)

Fällt diese Steuer auch an, wenn mit dem Verkaufserlös eine (größere) Immobilie gekauft oder gebaut wird, die den gleichen Zwecken dient...?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Ja.

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