Wenn eine Immobilie selbst gebaut wurde zum Zwecke der Vermietung (und auch nur so genutzt wurde), dann aber umständehalber innerhalb von 10 Jahren verkauft werden muss, wie errechnet sich dann der Betrag auf den eine Spekulationssteuer zu entrichten ist? Gilt die Frist ab Baubeginn, ab Nutzungsbeginn oder ab gemeldet offiziellem Fertigstellungstermin?
Spekulationsfrist bei selbst erbauter Immobilie
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Frist von 10 Jahren beginnt mit dem Fertigstellungstermin.
Der Gewinn hinsichtlich der Spekulationssteuer ist der Verkaufserlös abzüglich der nachgewiesenen Baukosten zzgl. der Abschreibungen.
...Der Gewinn hinsichtlich der Spekulationssteuer ist der Verkaufserlös abzüglich der nachgewiesenen Baukosten zzgl. der Abschreibungen.
Dann macht der Bauherr nach 10 Jahren Abschreibungen meistens Gewinn.
Und nach 50 Jahren /100% Abschreibung > 100% Gewinn ?
Werden die Verluste in den vorangegangenen Jahren nicht berücktsichtigt ?
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Hallo,
Spekulationsfrist 10 Jahre (wie oben geschrieben). Daher nach 50 Jahren zwar 100% Gewinn, aber Steuerfrei.
Welche Verluste in den vorangegangenen Jahren ???
MfG Stefan
Fällt diese Steuer auch an, wenn mit dem Verkaufserlös eine (größere) Immobilie gekauft oder gebaut wird, die den gleichen Zwecken dient...?
Ja.
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