Hallo zusammen,
wir haben im Sommer 2021 ein Grundstück inkl. Haus von Eltern/Schwiegereltern gekauft um es selbst zu beziehen. Auf Grund der ganzen Umstände am Energiemarkt und bei den hohen Handwerkerkosten haben wir das Haus noch nicht bezogen und sind zu dem Entschluss gekommen es abzureißen und ein Doppelhaus auf dem Grundstück zu bauen. Dazu soll im Frühjahr ein Teil des Grundstückes verkauft werden, und mit dem Käufer zusammen das Doppelhaus gebaut werden. Jetzt stellt sich uns die Frage ob eine Spekulationssteuer dafür anfallen wird. Ich habe gelesen das 2021 und 2022 jeweils als volle Jahre gelten, und somit in 2023 das 3. Jahr läuft und eine Spekulationssteuer nicht anfallen würde. Was wird denn ggü. dem Finanzamt als Nachweis benötigt das es die gesamte Zeit Eigennutzung war? Eingezogen und umgemeldet hatten wir uns ja nie, da Teilrenovierungen stattgefunden haben bis der Entschluss kam es doch abzureißen.
Danke für Eure Tipps und Antworten.
Schöne Weihnachtszeit
Spekulationssteuer Eigenheim
21. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 21. Dezember 2022 | 19:46
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer Eigenheim
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Dezember 2022 | 20:53
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Da das Grundstück nicht selbst bewohnt wurde, sehe ich die erforderliche Eigennutzung nicht.
#2
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 08:28
Von
Status: Schüler (335 Beiträge, 29x hilfreich)
Ist das jetzt eine rhetorische Frage ?ZitatWas wird denn ggü. dem Finanzamt als Nachweis benötigt das es die gesamte Zeit Eigennutzung war? Eingezogen und umgemeldet hatten wir uns ja nie :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 10:32
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Also keine Eigennutzung. Und damit fällt die Spekulationssteuer an.ZitatEingezogen und umgemeldet hatten wir uns ja nie, :
#4
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 17:05
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAlso keine Eigennutzung. Und damit fällt die Spekulationssteuer an. :
Hallo,
danke für deinen Tipp.
Was ist denn die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer?
Angenommen ich habe das Grundstück für 100.000€ gekauft, und möchte jetzt einen Teil des Grundstückes für 100.000€ veräußern. Fällt dann eine Spekulationssteuer an und wenn ja wie hoch?
Schönen Gruß
#5
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 17:05
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa das Grundstück nicht selbst bewohnt wurde, sehe ich die erforderliche Eigennutzung nicht. :
Hallo,
danke für deinen Tipp.
Was ist denn die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer?
Angenommen ich habe das Grundstück für 100.000€ gekauft, und möchte jetzt einen Teil des Grundstückes für 100.000€ veräußern. Fällt dann eine Spekulationssteuer an und wenn ja wie hoch?
Schönen Gruß
#6
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 17:25
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Nur zur Klarstellung: offiziell gibt es keine Spekulationssteuer. Der erzielte Gewinn erhöht im Jahr des Verkaufs einfach Dein zu versteuerndes Einkommen.
Da die daraus resultierende Steuer wie auch die Gewinnberechnung in Deinem Fall komplex ist, bleibt Dir nur mit allen Unterlagen der Gang zum Steuerberater.
#7
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 19:05
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatAngenommen ich habe das Grundstück für 100.000€ gekauft, und möchte jetzt einen Teil des Grundstückes für 100.000€ veräußern. Fällt dann eine Spekulationssteuer an :
Ja. Zwischen 14% und 42%.
#8
Antwort vom 23. Dezember 2022 | 20:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatAngenommen ich habe das Grundstück für 100.000€ gekauft, und möchte jetzt einen Teil des Grundstückes für 100.000€ veräußern. :
Wenn Du z.B. die Hälfte des Grundstücks verkaufst, dann beträgt der Spekulationsgewinn 50.000€.
Darauf kann leicht eine Steuer in Höhe von 20.000€ anfallen.
Bei solchen Beträgen sollte man entweder einen Steuerberater beauftragen oder sich umfassend informieren. Ganz so trivial, wie es mit der o.g. Berechnung scheint ist sie nämlich nicht. Mein Beispiel ist lediglich eine überschlägige Berechnung.
Und jetzt?
Schon
268.211
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten