Spekulationssteuer Eigenheim

21. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
mariolwl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer Eigenheim

Hallo zusammen,

wir haben im Sommer 2021 ein Grundstück inkl. Haus von Eltern/Schwiegereltern gekauft um es selbst zu beziehen. Auf Grund der ganzen Umstände am Energiemarkt und bei den hohen Handwerkerkosten haben wir das Haus noch nicht bezogen und sind zu dem Entschluss gekommen es abzureißen und ein Doppelhaus auf dem Grundstück zu bauen. Dazu soll im Frühjahr ein Teil des Grundstückes verkauft werden, und mit dem Käufer zusammen das Doppelhaus gebaut werden. Jetzt stellt sich uns die Frage ob eine Spekulationssteuer dafür anfallen wird. Ich habe gelesen das 2021 und 2022 jeweils als volle Jahre gelten, und somit in 2023 das 3. Jahr läuft und eine Spekulationssteuer nicht anfallen würde. Was wird denn ggü. dem Finanzamt als Nachweis benötigt das es die gesamte Zeit Eigennutzung war? Eingezogen und umgemeldet hatten wir uns ja nie, da Teilrenovierungen stattgefunden haben bis der Entschluss kam es doch abzureißen.

Danke für Eure Tipps und Antworten.

Schöne Weihnachtszeit

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Da das Grundstück nicht selbst bewohnt wurde, sehe ich die erforderliche Eigennutzung nicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(335 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von mariolwl):
Was wird denn ggü. dem Finanzamt als Nachweis benötigt das es die gesamte Zeit Eigennutzung war? Eingezogen und umgemeldet hatten wir uns ja nie
Ist das jetzt eine rhetorische Frage ?

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von mariolwl):
Eingezogen und umgemeldet hatten wir uns ja nie,
Also keine Eigennutzung. Und damit fällt die Spekulationssteuer an.

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#4
 Von 
mariolwl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Also keine Eigennutzung. Und damit fällt die Spekulationssteuer an.


Hallo,

danke für deinen Tipp.

Was ist denn die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer?

Angenommen ich habe das Grundstück für 100.000€ gekauft, und möchte jetzt einen Teil des Grundstückes für 100.000€ veräußern. Fällt dann eine Spekulationssteuer an und wenn ja wie hoch?

Schönen Gruß

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#5
 Von 
mariolwl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Da das Grundstück nicht selbst bewohnt wurde, sehe ich die erforderliche Eigennutzung nicht.


Hallo,

danke für deinen Tipp.

Was ist denn die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer?

Angenommen ich habe das Grundstück für 100.000€ gekauft, und möchte jetzt einen Teil des Grundstückes für 100.000€ veräußern. Fällt dann eine Spekulationssteuer an und wenn ja wie hoch?

Schönen Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Nur zur Klarstellung: offiziell gibt es keine Spekulationssteuer. Der erzielte Gewinn erhöht im Jahr des Verkaufs einfach Dein zu versteuerndes Einkommen.

Da die daraus resultierende Steuer wie auch die Gewinnberechnung in Deinem Fall komplex ist, bleibt Dir nur mit allen Unterlagen der Gang zum Steuerberater.


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#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von mariolwl):
Angenommen ich habe das Grundstück für 100.000€ gekauft, und möchte jetzt einen Teil des Grundstückes für 100.000€ veräußern. Fällt dann eine Spekulationssteuer an

Ja. Zwischen 14% und 42%.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von mariolwl):
Angenommen ich habe das Grundstück für 100.000€ gekauft, und möchte jetzt einen Teil des Grundstückes für 100.000€ veräußern.


Wenn Du z.B. die Hälfte des Grundstücks verkaufst, dann beträgt der Spekulationsgewinn 50.000€.

Darauf kann leicht eine Steuer in Höhe von 20.000€ anfallen.

Bei solchen Beträgen sollte man entweder einen Steuerberater beauftragen oder sich umfassend informieren. Ganz so trivial, wie es mit der o.g. Berechnung scheint ist sie nämlich nicht. Mein Beispiel ist lediglich eine überschlägige Berechnung.

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