Spekulationssteuer Immobilien Verkauf

31. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Blue1991
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Spekulationssteuer Immobilien Verkauf

Guten Tag Zusammen,

mich beschäftigen momentan einige Fragen, bei denen ich um euren Rat bitte, da mich Recherchen im Internet nicht zum Ziel geführt haben.

Person A hat im Jahr 2014 eine ETW gekauft, die er seit dem durchgängig selbst bewohnte. In diesem Sommer möchte er die Wohnung verkaufen. Und beim Thema Spekulationssteuer möchte er 100% sicher sein:

1. Frage: Er hat 4 Jahre lang mit einer anderen Person (damalige Partnerin) in der Wohnung gelebt. Es gab keinen Mietvertrag, er hat sie mietfrei bei sich wohnen lassen, lediglich Kosten für Einkäufe etc. hat er erhalten. Spielt dies eine Rolle?

2. Frage: Person A hat ein kleines Nebengewerbe angemeldet. Firmensitz ist seine Wohnung. Spielt dies bei der Spekulationssteuer oder dem Verkauf eine Rolle? Sollte er Maßnahmen vor dem Verkauf einleiten?

Er möchte die Spekulationssteuer in diesem fiktiven Fall natürlich umgehen bzw. alles richtig machen, da es ein heikles Thema ist.

Vielen Dank schon einmal im Voraus und viele Grüße!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Blue1991):
1. Frage: Er hat 4 Jahre lang mit einer anderen Person (damalige Partnerin) in der Wohnung gelebt. Es gab keinen Mietvertrag, er hat sie mietfrei bei sich wohnen lassen, lediglich Kosten für Einkäufe etc. hat er erhalten. Spielt dies eine Rolle?
Schlicht nein!

Zitat (von Blue1991):
2. Frage: Person A hat ein kleines Nebengewerbe angemeldet. Firmensitz ist seine Wohnung. Spielt dies bei der Spekulationssteuer oder dem Verkauf eine Rolle? Sollte er Maßnahmen vor dem Verkauf einleiten?
Das kommt darauf an, ob ein Teil der ETW der betrieblichen Sphäre, z.B. als Lager, Werkstatt oder häusliches Arbeitszimmer, zugeordnet wurde. Dann würden bei Verkauf Einnahme im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen.

Zitat (von Blue1991):
Er möchte die Spekulationssteuer in diesem fiktiven Fall natürlich umgehen
Schlechte Wortwahl! Umgehen heißt hinterziehen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Blue1991
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort, taxpert. Das ging wirklich schnell!

Der Firmensitz galt im Endeffekt nur, weil er gemeldet werden musste. Steuerlich oder in Bilanzen oder ähnlichem taucht und tauchte nie ein Arbeitszimmer oder ähnliches auf. Die "Produktion" fand und findet bei seinem Geschäftspartner statt. Die Anschrift der Wohnung war also im Endeffekt nur für Postannahme da.

Ich gebe dir Recht, die Wortwahl von Person A in diesem natürlich rein fiktiven Fall ist unglücklich. Vermeiden trifft es eher, natürlich nicht umgehen!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Dann sehe ich grundsätzlich keine Steuerpflicht nach §23 oder 15 EStG .

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

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