Hallo. Ich habe im Februar 2003 zusammen mit jemandem ein Miethaus gekauft. Im Kaufvertrag steht jeweils zur Hälfte. Im Februar 2013 haben wir dann einen Auseinandersetzungsvertrag geschlossen, in dem Vereinbart wurde, dass ich alle noch vorhandenen Verbindlichkeiten übernehme und dafür alleiniger Eigentümer werde. Es wurde kein Kaufpreis oder Zuzahlung vereinbart. Eingetragen im Grundbuch wurde dies dann im Mai 2013.
Ist die Spekulationsfrist schon komplett abgelaufen oder nur für die Hälfte, bzw. wie wird die Spekulationsfrist hier berechnet. Danke für eure Antworten.
-- Editiert von rickie am 25.09.2018 16:21
Spekulationssteuer Verkauf Miethaus
25. September 2018
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Frage vom 25. September 2018 | 16:20
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 1x hilfreich)
Spekulationssteuer Verkauf Miethaus
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