Spekulationssteuer

20. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2085
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Praktikant
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Spekulationssteuer

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11 Antworten
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#1
 Von 
oerdiz.
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Praktikant
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Wenn er das Haus mit Gewinn verkauft, dann ist der Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Veräußerung zu versteuern. Gab es einen Verlust, dann wird auch dieser festgestellt und kann in späterern Jahren mit Gewinnen der gleichen Einkunftsart verrechnet werden.

Hier lag keine Selbstnutzung vor, daher entsteht die Steuer.

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#2
 Von 
guest123-2085
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Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2122
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Student
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#4
 Von 
guest123-2085
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Praktikant
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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann man aus bereufliche Gründe zwei - oder mehr- Wohnobjekte benutzen- im Zusammenhang mit der Spekulationssteuer- ?

klar kann man das, es muss eben glaubwürdig sein.
quote:
Was versteht man unter Anschaffungskosten? nur der Kaufpreis oder man kann auch der Maklerprovision + Renovierungskosten + Innenstandhaltung...etc dabei berechnen?

es können sämtliche Nebenkosten zum Kaufpreis addiert werden (oder vom Verkaufspreis abgezogen, kommt aufs gleiche raus).
quote:
Wie werden die Spekulationssteuer überhaupt berechnet?

Spekualtionsgewinn=Verkaufspreis-Kaufpreis-Kosten
Dieser Gewinn gehört zum persönlichen Einkommen (genau so, als ob dieser Betrag z.B. als Lohn oder als Miete eingenommen worden wäre).
quote:
Ob es sich nicht lohnt das Haus weiteren 9 Jahre leerstehend zu lassen und danach für ein paar Euros ein Kammerjäger, Gärtner und Putzfirma Aufträge zu vergeben?

komische Frage, der Zinsverlust über knapp ein Jahrzehnt übersteigt die Steuer mit ziemlicher Sicherheit. Laufende Kosten (z.B. Grundsteuern) kommen hinzu.
Die Frage, ob die Spekulationsfrist abzuwarten ist, stellt sich imho erst gegen Ende der 10 Jahre.

MfG Stefan

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#6
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#7
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Auch durch Lügengeschichten wird das Haus hier nicht zum selbst genutzten und bewohnten Haus. Als Indiz wird das Finanzamt die fehlende melderechtliche Anmeldung zu Rate ziehen.

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#8
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

wozu möchtest du denn Häuser (Plural!) selbst (privat, nicht gewerblich) nutzen. Die glaubwürdige Begründung würde mich mal Interessieren.
Zwei Wohnungen gehen vielleicht noch, aber darüber hinaus ?

PS: Deine angedeuteten finanziellen Möglichkeiten und deine kaufmännischen Kenntnisse passen nicht so recht zusammen.

MfG Stefan

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#10
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Steht doch, aus berufliche Gründe. Aber ich werde gewerblich mit Häuser handeln, schließlich man kann noch ein gut Gewinn erzielen.

dann fallen Steuern auf Spekulationsgewinne an. Die Ausnahme gilt nur für selbst genutzte Immobilien (also die, in denen du wohnst).
Bei gewerblichem Handel (siehe 'Drei-Objekt-Grenze') fällt sogar die 10jährige Frist flach.

Mein PS galt hauptsächlich der Aussage, die Immobilie einfach neun Jahre lang leerstehen zu lassen um Spekulationssteuern zu sparen.

Nochmal ein PS: Über Oerdiz kann ich nur positives berichten, seine Beiträge sind immer sehr fundiert.

MfG Stefan

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