Spekulationssteuer bei Verkauf der Wohnung an Kind

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Verkauf der Wohnung an Kind

Hallo,
ich habe 2008 eine Eigentumswohnung gekauft. Diese ich 2017 an meine Tochter verkauft, die seit 2014 in der Wohnung gewohnt hat. Ich habe monatlich 250 € Miete erhalten, im Gegenzug hat meine Tochter das Kindergeld als Unterhalt erhalten. In diesen Jahren habe ich die Anlage V+V mit der Einkommensteuererklärung abgegeben und den geringen Überschuss verteuert.
Meine Frage, gilt die Wohnung als selbstgenutzt, wenn mein Kind einen geringen Mietbetrag an mich gezahlt hat. in diesem Fall würde beim Verkauf der Wohnung ja keine Spekulationssteuer anfallen?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

M.E. nein, da Sie unabhängig davon, ob Sie Miete vereinnahmt haben, nicht selbst in der Wohnung gewohnt haben.
Daher liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2360 Beiträge, 631x hilfreich)

Ausschließlich die unentgeltliche Überlassung an ein Kind für das Kindergeld oder Kinderfreibetrag zusteht gilt im Sinne des §23 EStG als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.

Das liegt hier offensichtlich nicht vor, so dass der Gewinn bei Verkauf steuerpflichtig ist.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kindergeld hat unsere Tochter von uns monatlich erhalten und hat uns im Gegenzug 250€,für die Wohnung bezahlt, womit nicht einmal die Kreditrate gedeckt war und trotzdem gilt es nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken? Sie befand sich derzeit auch noch in der Ausbildung und wurde von uns finanziell unterstützt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
und hat uns im Gegenzug 250€,für die Wohnung bezahlt


Da sie Miete gezahlt hat, war die Überlassung nicht unentgeltlich.

Zitat:
Sie befand sich derzeit auch noch in der Ausbildung und wurde von uns finanziell unterstützt.


Warum habt Ihr dann Miete von ihr kassiert?

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum habt Ihr dann Miete von ihr kassiert?


Evtl. um einen Werbungskostenüberschuss geltend machen zu können (ob über oder 66 %)?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2360 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum habt Ihr dann Miete von ihr kassiert?


... oder weil zu Beginn des Mietverhältnisses etwas anderes geplant war als man dann verwirklicht hat, ...

... oder weil man vor Verkauf ...
Zitat (von NN1306):
2008 eine Eigentumswohnung gekauft. Diese ich 2017 an meine Tochter verkauft
... nicht das Geld für eine professionelle Beratung bei einem StB ausgeben wollte!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir würden von der Immobilienbank beraten. Da bin ich von ausgegangen, dass die Beratung fachkundig ist.

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#9
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe trotzdem nicht, warum es nicht als eigengenutzt gilt, wenn man Tochter dort gewohnt hat. Wir haben den Mietern zuvor gekündigt wegen Eigenbedarf.. Die Mieter haben unsere Wohnung ruiniert. Die Miete meiner Tochter hat nicht einmal die Kreditrate gedeckt und wir haben ihr schlussendlich die Wohnung verkauft. Also haben wir vor dem Finanzamt keine Chance und müssen Spekulationssteuer für den Verkauf zahlen?

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#10
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe trotzdem nicht, warum es nicht als eigengenutzt gilt, wenn man Tochter dort gewohnt hat. Wir haben den Mietern zuvor gekündigt wegen Eigenbedarf.. Die Mieter haben unsere Wohnung ruiniert. Die Miete meiner Tochter hat nicht einmal die Kreditrate gedeckt und wir haben ihr schlussendlich die Wohnung verkauft. Also haben wir vor dem Finanzamt keine Chance und müssen Spekulationssteuer für den Verkauf zahlen?

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#11
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe trotzdem nicht, warum es nicht als eigengenutzt gilt, wenn man Tochter dort gewohnt hat. Wir haben den Mietern zuvor gekündigt wegen Eigenbedarf.. Die Mieter haben unsere Wohnung ruiniert. Die Miete meiner Tochter hat nicht einmal die Kreditrate gedeckt und wir haben ihr schlussendlich die Wohnung verkauft. Also haben wir vor dem Finanzamt keine Chance und müssen Spekulationssteuer für den Verkauf zahlen?

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#12
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe trotzdem nicht, warum es nicht als eigengenutzt gilt, wenn man Tochter dort gewohnt hat. Wir haben den Mietern zuvor gekündigt wegen Eigenbedarf.. Die Mieter haben unsere Wohnung ruiniert. Die Miete meiner Tochter hat nicht einmal die Kreditrate gedeckt und wir haben ihr schlussendlich die Wohnung verkauft. Also haben wir vor dem Finanzamt keine Chance und müssen Spekulationssteuer für den Verkauf zahlen?

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#13
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe trotzdem nicht, warum es nicht als eigengenutzt gilt, wenn man Tochter dort gewohnt hat. Wir haben den Mietern zuvor gekündigt wegen Eigenbedarf.. Die Mieter haben unsere Wohnung ruiniert. Die Miete meiner Tochter hat nicht einmal die Kreditrate gedeckt und wir haben ihr schlussendlich die Wohnung verkauft. Also haben wir vor dem Finanzamt keine Chance und müssen Spekulationssteuer für den Verkauf zahlen?

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#14
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von NN1306):
Verstehe trotzdem nicht, warum es nicht als eigengenutzt gilt, wenn man Tochter dort gewohnt hat.


Weil Eigennutzung nur durch den Eigentümer möglich ist.
Oder im Ausnahmefall bei unentgeltlicher Überlassung an die Tochter.
Dadurch, dass ihr Miete verlangt habt, egal ob kostendeckend oder nicht, ist der Zug abgefahren ...

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#15
 Von 
NN1306
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

OK. Danke für die Info und Hilfe.

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