Hallo!
Angenommen ein Grundstück wurde vor drei Jahren erworben und darauf ein Haus gebaut. Das Haus wird vom Eigentümer von Beginn an selbst genutzt. Das Gebäude ist so platziert, dass ein großer Teil des Grundstückes abgeteilt und separat verkauft werden könnte. Das Grundstück ist bislang nicht geteilt. Müsste ein eventueller Verkaufsgewinn für das Grundstück versteuert werden? Oder entfällt die Versteuerung wg. Eigennutzung? Herzlichen Dank für die Beantwortung und viele Grüße!
-- Editiert von Moderator am 08.04.2019 14:42
-- Thema wurde verschoben am 08.04.2019 14:42
Spekulationssteuer bei Verkauf eines bislang selbst genutzten Grundstückteiles
8. April 2019
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Frage vom 8. April 2019 | 10:21
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Verkauf eines bislang selbst genutzten Grundstückteiles
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#1
Antwort vom 8. April 2019 | 17:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Schlicht und ergreifend ja, denn ein unbebautes Grundstück wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, selbst wenn es direkt an des Grundstück des Wohnhauses angrenzt und als Hausgarten genutzt wird.
Zitat:Wird ein unbebautes, bislang als Garten eines benachbarten Wohngrundstücks genutztes Grundstück veräußert, ohne dass der Steuerpflichtige seine Wohnung aufgibt, so ist diese Veräußerung nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG privilegiert
(BFH, Urteil vom 25. Mai 2011 – IX R 48/10 –, BFHE 234, 72 , BStBl II 2011, 868 )
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