Spekulationssteuer fällig?

7. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
Spekulationssteuer fällig?

Ein Ehepaar kauft eine Eigentumswohnung (50/50). Der Mann bewohnt sie ganze Zeit (Hauptwohnsitz, Arbeitplatz des Mannes dort, die letzten 2 Jahre mit dem Sohn) und sie wird nach 4 Jahren verkauft. Muß die Ehefrau Spekulationssteuer entrichten?
Erster Wohnort (wo die Frau gelieben ist) und Wohnung liegen 200 Km auseinander.

-- Editiert am 07.07.2009 15:09

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ehepaare, die nicht getrennt leben, gelten steuerrechtlich als ein Steuerpflichtiger. Insofern ist die Voraussetzung dafür, dass die Spekulationssteuer nicht anfällt bereits dann erfüllt, wenn die Wohnung nur von einem Ehegatten bewohnt wurde.

Für die Frau fällt also keine Spekutlationssteuer an, sofern beide zum Zeitpunkt des Verkaufes die Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung erfüllen, also nicht getrennt leben.

Wenn sich das Ehepaar getrennt hat, dann fällt Spekulationssteuer an, sofern mit dem Verkauf der Wohnung ein Gewinn erzielt wird.

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