Guten Tag,
folgende Situation:
Person A baut mit Person B (Lebensgefährte/in, nicht verheiratet) ein neues EFH. Person A ist als alleiniger Eigentümer im Grundbuch der Immobilie eingetragen, überlässt Person B aber ein lebenslanges Wohnungsrecht bis zum Tode. Zeitpunkt (notariell) Erwerb des Grundstücks: Nov. 2015. Person A verstirbt in der Zwischenzeit, sodass der Erbe von Person A ins Grundbuch als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen wird. Person B bewohnt weiterhin die Immobilie. Auch Person B verstirbt nun ebenfalls, Wohnungsrecht erloschen. Erbe von Person A möchte Immobilie nach dem Tod von Person B verkaufen. Verkaufswert der Immobilie vermutlich höher, als die damaligen Anschaffungskosten. Im EFH besteht eine Einliegerwohnung, die seit Beginn vermietet wurde. Frage: Wird eine Spekulationssteuer auf den Gewinn des Verkaufs in diesem Fall fällig?
Vielen Dank
-- Editiert von User am 6. März 2024 10:19
Spekulationssteuer im Erbschaftsfall
6. März 2024
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Frage vom 6. März 2024 | 10:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationssteuer im Erbschaftsfall
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#1
Antwort vom 6. März 2024 | 11:02
Von
Status: Student (2175 Beiträge, 1231x hilfreich)
Hinsichtlich der vermieteten Einliegerwohnung ja, da die Spekulationsfrist erst in 11/2025 endet.
Hinsichtlich des von A und B genutzten Teil ebenso ja, da A-Erbe sich die eigene Nutzung durch A zwar als Gesamtrechtsnachfolger anrechnen lassen kann, nach Tod des A aber lediglich eine Nutzung durch B erfolgte, die sich A-Erbe nicht anrechnen lassen kann.
Falls die kreativen Zeitangaben "in der Zwischenzeit" und "nun" zufällig beide im Veräußerungsjahr liegen sollten, ergibt sich ggf. eine andere Lösung.
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