Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Spekulationssteuer, da ich mein Haus verkaufe und leider die 10-Jahres-Frist nicht ganz einhalten kann. In aller Kürze die Fakten:
- Ich habe mit meiner Freundin, mit der ich zwei gemeinsame Kinder habe, vor knapp 10 Jahren ein Haus gekauft: für 225.000 Euro plus Nebenkosten. Inkl. Umbau haben wir rund 280.000 Euro bezahlt.
- Wir haben einen Kredit über 210.000 Euro aufgenommen.
- Die Restschuld beläuft sich aktuell auf rund 170.000 Euro.
- Die ersten Jahre (2011-2015) haben wir gemeinsam in dem Haus gewohnt, dann haben wir uns getrennt, sie lebt mit unseren Kindern nach wie vor in dem Haus. Die Kinder wohnen auch viel bei mir, ihren offiziellen Wohnsitz haben sie jedoch bei ihr im Haus.
- Nachdem nun unser gemeinsamer Kredit nach 10 Jahren vorzeitig gekündigt werden kann, möchten wir das Haus auf sie überschreiben. Das heißt ich erhalte von ihr 80.000 Euro für meine Hälfte des Hauses und sie wird alleinige Eigentümerin und schließt den neuen Kreditvertrag allein ab.
Nun frage ich mich, ob ich bei einem Verkauf vor Ablauf der 10-Jahres-Frist Spekulationssteuer zahlen muss. Oder genauer gesagt, ob es für die Frage, ob ich spekulationssteuerpflichtig bin,
1) relevant ist, dass ich selbst gut 4,5 Jahre in dem Haus gewohnt habe und /oder
2) relevant ist, dass meine Kinder dort nach wie vor (und auch weiterhin) wohnen.
Falls einer der beiden Gründe ausreichend ist, um keine Spekulationssteuer zahlen zu müssen, wäre alles gut.
Falls dem nicht so ist, schließt sich die Frage an, ob und wie viel Gewinn ich gemacht habe bzw. wie das genau berechnet wird. Stark vereinfacht würde ich denken, dass wir damals 70.000 Euro Eigenkapital reingesteckt und seitdem 40.000 Euro abgezahlt haben. Macht 110.000 Euro bzw. 55.000 Euro pro Person. Wenn ich 80.000 kriege und 55.000 gezahlt habe, müsste ich also rein theoretisch auf 25.000 Spekulationssteuer bezahlen. Ich gehe aber davon aus, dass das in der Praxis nicht so simpel gerechnet wird. Hier würde mich interessieren, wie die Berechnung erfolgt bzw. welchen Gewinn ich hier grob veranschlagen kann oder was ich ggf. noch verrechnen kann.
Ich hoffe, das war so weit alles verständlich und würde mich sehr freuen, falls mir jemand dazu Auskunft geben könnte.
Vielen Dank im Voraus!
Spekulationsteuer bei teilweiser Eigennutzung
15. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 15. Oktober 2020 | 14:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Spekulationsteuer bei teilweiser Eigennutzung
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 07:35
Von
Status: Student (2369 Beiträge, 631x hilfreich)
1. Es ist ein Fall des §23 EStG!
2.
Nicht so einfach zu beantworten!Zitatwie viel Gewinn ich gemacht habe :
Ich gehe davon aus, dass Sie keine 85.000 € an die Bank zahlen, sondern ihre Freundin einen neuen Kredit in Höhe von 170.000 € aufnimmt. Sie erhalten dann nicht 80.000 € von ihrer Freuindinn sondern 165.000 € (80.000 € in bar/Bank und 85.000 € Freistellung vom Kreditverpflichtung).
Das sind natürlich zunächst die Anschaffungskosten. ob sich hieraus ...Zitat225.000 Euro plus Nebenkosten :
... weitere Anschaffungskosten -z.B. über §6 Abs.1a EStG- ergeben, wird auch sehr stark davon abhängen, was nachweisbar ist.ZitatUmbau :
Der steuerpflichtige gewinn dürfte daher wohl irgendwo zwischen 25.000 € und 35.000 € liegen.
taxpert
#2
Antwort vom 16. Oktober 2020 | 14:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo taxpert,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich muss also in jedem Fall Steuern zahlen, wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind. Richtig?
Und die Rechnung bzgl. des Gewinns ist
Gewinn = 225.000 plus Nebenkosten plus Umbaukosten) / 2 - 165.000 Euro
Auch korrekt?
Sorry, aber da ich ein ziemlicher Laie in solchen Dingen bin, frage ich lieber nochmal nach, um sicherzugehen.
Letzte Frage: Wie wird die Steuer erhoben? Gebe ich den Gewinn in meiner Einkommensteuererklärung an, sodass sich mein zu versteuerndes Einkommen 2020 entsprechend um ~25.000 Euro erhöht oder wie läuft das?
Besten Dank,
Don Sturzo
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