Hallo zusammen,
wir eine GbR möchten für gewisse Projekte, einen Teil der Gewinne an gemeinnützige Organisationen spenden.
Soweit ich das in Erfahrung gebracht habe, wird eine Spende als solche nicht als Ausgabe anerkannt. Wenn es sich jedoch um eine gemeinnützige Organisation handelt, wird diese als Ausgabe anerkannt. Bei den Organisationen handelt es sich zum einen um eine Kinderhilfsorganisation, ein Tierschutzverein und eine Umweltschutzorganisation.
Bin ich mit meiner Annahme richtig, dass hier mit einer Spendenbescheinigung, die Ausgabe anerkannt wird? Es geht nicht um die Berücksichtigung, das es eine Spende ist, sondern lediglich darum, dass die Ausgabe anerkannt wird.
Viele Grüße,
Marco
-- Editiert von User am 28. Juni 2023 07:38
Spende GbR
28. Juni 2023
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Frage vom 28. Juni 2023 | 07:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Spende GbR
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#1
Antwort vom 28. Juni 2023 | 07:51
Von
Status: Unbeschreiblich (46687 Beiträge, 16550x hilfreich)
ZitatEs geht nicht um die Berücksichtigung, das es eine Spende ist, sondern lediglich darum, dass die Ausgabe anerkannt wird. :
Die Frage verstehe ich nicht. Eine Spende ist unter keinen Umständen eine Betriebsausgabe.
#2
Antwort vom 28. Juni 2023 | 09:01
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Doch. Bei Kapitalgesellschaften sind Spenden bis zu gewissen Grenzen als Betriebsausgabe möglich.ZitatEine Spende ist unter keinen Umständen eine Betriebsausgabe. :
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#3
Antwort vom 28. Juni 2023 | 09:04
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Aber die Gesellschafter können die Spende mE bei ihrer privaten Steuererklärung geltend machen. Auf Ebene der Personengesellschaft ist es keine Betriebsausgabe, reduziert aber trotzdem den Gewerbeertrag
#4
Antwort vom 28. Juni 2023 | 09:16
Von
Status: Lehrling (1992 Beiträge, 1155x hilfreich)
Zuwendungen i.S. des § 10b EStG werden bei der gesonderten und einheitlichen Feststellungen ebenfalls auf die Mitunternehmer aufgeteilt. Die Zuwendung wird dann bei der Einkommensteuerfestsetzung der Beteiligten berücksichtigt.
Da die GbR Gewerbesteuersubjekt ist, können die Zuwendungen dort ebenfalls berücksichtigt werden.
#5
Antwort vom 28. Juni 2023 | 09:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Frage verstehe ich nicht. Eine Spende ist unter keinen Umständen eine Betriebsausgabe. :
Vielleicht sollte ich die Fragestellung anders formulieren:
Wie können wir als GbR eine Spende für wohltätige Zwecke in unseren Büchern für das Finanzamt korrekt angeben? Ich interessiere mich dafür, welche Möglichkeiten es gibt, als Unternehmen gemeinnützig zu sein.
#6
Antwort vom 28. Juni 2023 | 09:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZuwendungen i.S. des § 10b EStG werden bei der gesonderten und einheitlichen Feststellungen ebenfalls auf die Mitunternehmer aufgeteilt. Die Zuwendung wird dann bei der Einkommensteuerfestsetzung der Beteiligten berücksichtigt. :
Da die GbR Gewerbesteuersubjekt ist, können die Zuwendungen dort ebenfalls berücksichtigt werden.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Verstehe ich das Richtig, dass dies bedeutet, wenn wir eine Spende über unsere Bücher erteilen, wird diese dann zwischen den Mitunternehmern aufgeteilt und quasi als "Auszahlung an die Gesellschafter" deklariert. Und diese können den Betrag der Spende (geteilt durch die Mitunternehmer) dann in der Einkommensteuererklärung als Spende ausweisen?
Bitte um Verzeihung aber ich tue mich mit dem Paragraphendeutsch ein bisschen schwer.
#7
Antwort vom 28. Juni 2023 | 11:02
Von
Status: Lehrling (1992 Beiträge, 1155x hilfreich)
Als Spende, wie denn sonst? Der steuerliche Gewinn der GbR darf dadurch nicht gemindert werden.ZitatWie können wir als GbR eine Spende für wohltätige Zwecke in unseren Büchern für das Finanzamt korrekt angeben? :
Als GbR schon mal gar nicht, nur Körperschaften können gemeinnützig sein.ZitatIch interessiere mich dafür, welche Möglichkeiten es gibt, als Unternehmen gemeinnützig zu sein. :
#8
Antwort vom 28. Juni 2023 | 11:03
Von
Status: Lehrling (1992 Beiträge, 1155x hilfreich)
Ja.ZitatVerstehe ich das Richtig, dass dies bedeutet, wenn wir eine Spende über unsere Bücher erteilen, wird diese dann zwischen den Mitunternehmern aufgeteilt und quasi als "Auszahlung an die Gesellschafter" deklariert. Und diese können den Betrag der Spende (geteilt durch die Mitunternehmer) dann in der Einkommensteuererklärung als Spende ausweisen? :
#9
Antwort vom 28. Juni 2023 | 11:08
Von
Status: Unbeschreiblich (46687 Beiträge, 16550x hilfreich)
ZitatVielen Dank für die Rückmeldung. Verstehe ich das Richtig, dass dies bedeutet, wenn wir eine Spende über unsere Bücher erteilen, wird diese dann zwischen den Mitunternehmern aufgeteilt und quasi als "Auszahlung an die Gesellschafter" deklariert. Und diese können den Betrag der Spende (geteilt durch die Mitunternehmer) dann in der Einkommensteuererklärung als Spende ausweisen? :
Bei einer GbR ist zwingend eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich. Das Ergebnis dieser Feststellung wird dann die die Steuerbescheide der Gesellschafter übernommen.
In der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen kann die GbR auch Spenden angeben, die dann auch übernommen werden.
Der Umweg über die "Auszahlung an die Gesellschafter" funktioniert dagegen nicht, bzw. nur dann wenn die Spendenquittungen nicht auf die GbR, sondern auf die Gesellschafter ausgestellt werden.
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