Spesen selbständig

30. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
REG
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Spesen selbständig

hey,

kurze frage...

bin selbständiger künstler (laut finanzamt) und schreibe honorare an meine arbeitgeber.

honorar + 7% ust.

was ist aber wenn ich eine pauschale für bahntickets und taxifahrten vereinbart habe?!
ich zahle selber meine taxikosten und bahnfahrten, mache auch da die vorsteuer geltend.
nun wenn ich meinem arbeitgeber 150,- pauschal pro reise berechne, muss ich auf der rechnung 7 oder 19% draufschlagen? oder wären die 150,- "brutto beträge" und ich rechne einfach für die umsatzsteuererklärung 7 oder 19% raus?!?

lg

robbie



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
REG
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

weiss keiner ne antwort?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Wenn die Hauptleistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, sollte es bei der Nebenleistung eigentlich auch so sein. Man kann ja theoretisch auch die Reisekosten in den Stundensatz mit einrechnen und gar nicht extra berechnen.

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#3
 Von 
REG
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

wäre auch ne möglichkeit... müsste ich mit dem chef mal bereden..

aber man kann ja die €150 als brutto sehen und daraus die 7% "rausrechnen"? oder müsste extra auf der rechnung brutto stehen?

die letzen paar male hab ich geschrieben:
Pauschal für Reisespesen: Gesamt: €150,-

lg



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-- Editiert am 01.02.2010 12:01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Man sollte schon den Netto- und den Steuerbetrag ausweisen, sonst kann der Rechnungsempfänger ja keine Vorsteuer ziehen.

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