Spielkonsole absetzen?

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Seibu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Spielkonsole absetzen?

Als niedergelassener Psychotherapeut habe ich in letzter Zeit immer wieder Patienten, die ihre Kinder mitbringen. Da die Kinder während der Therapiesitzung eigentlich nicht mit ins Therapiezimmer sollten und die 50 Minuten schon sehr lang sind, frage ich mich ob ich für diese Fälle eine Spielkonsole im Warteraum (der gleichzeitig der Gruppenraum ist und über einen Fernseher für Powerpointpräsentationen verfügt) installieren könnte und diese als Betriebsausgabe absetzen kann.?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4854 Beiträge, 1172x hilfreich)

Grundsätzlich ja. Ist aus psychologischer Sicht nicht ein Buch und Spielzeug besser? ;)

Wäre natürlich möglich, dass das Finanzamt sich in einer unangekündigten Nachschau von der betrieblichen Existenz überzeugt und es sollte dann auch z. B. die PS5 aus der Rechnung und keine PS3 dort stehen, :wink: aber grundsätzlich ist das möglich.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen