Guten Abend,
ich habe eine etwas umfangreichere Frage zum Thema Spitzensteuersatz / Freibeträgen etc. Weiter unten finden Sie die etwas ausführlichere Version der genaueren Umstände.
Kurzfassung:
Rutsche ich in den Spitzensteuersatz? Wie greifen die Freibeträge? Wie können die Freibeträge / Kindergeld optimal verteilt werden? Was ist noch zu beachten?
- Mein Verdienst:74.000 Brutto / Jährl. zzgl. 3640 € (aus 520€ Minijob)
- Alleinerziehend von einem Kind (8J.)
- Unterhalt für zwei weitere Kinder, die bei der Mutter leben
- Mutter würde Bürgergeld beziehen, bis endlich ein Kitaplatz vorhanden ist und dann zu ihrem alten Arbeitgeber in TZ zurückgehen.
Ausführliche Version:
Meine Frau und ich haben uns Ende 22 räumlich getrennt. Sind aber sehr freundschaftlich auseinander gegangen, sodass wir wirklich den besten Weg für uns gemeinsam als Familie finden wollen und kein Ego-Trip vorhaben.
Beruf/Verdienst:
Ich: 74.000 Brutto / Jährl. zzgl. 3640 € (aus 520€ Minijob)
Ehefrau: Derzeit noch Hausfrau, da wir noch immer keinen Kitaplatz für den Kleinsten haben. Sobald dieser vorhanden ist, geht meine Frau in TZ zu ihrem alten Arbeitgeber zurück. Dieser erwartet sie eigentlich schon sehnsüchtig.
3 gemeinsame Kinder, 1 Jahr, 5 Jahre, 8 Jahre
Offiziell gemeldete Wohnsituation:
- Meine Frau wohnt mit unseren zwei kleinen Töchtern in unserer alten Wohnung.
- Ich wohne mit unserem Großen bei einem Bekannten zur Untermiete. Dieser ist quasi nie da und es ist erst einmal finanziell als Überbrückung so gedacht. (Die Kids dürfen aber jederzeit frei wählen, wo sie wann wie schlafen wollen)
- Derzeit bezahle ich beide Wohnungen aus den Gehältern und gemeinsamen Ersparnissen. Ebenso alles was Drumherum anfällt.
Laut zahlreichen Netzrecherchen ist eine Zusammenveranlagung theoretisch weiterhin bei uns möglich. Grund: Alles wird aus eigenen Mitteln bezahlt und es werden keine Sozialgelder o.ä. bezogen.
Sobald wir jedoch eine offizielle Trennung beim Finanzamt bekanntgeben oder in Zukunft die Scheidung einreichen, ist dies natürlich nicht mehr möglich.
Dies ist natürlich der Plan, sodass wir gerade alles durchspielen.
Größter Wunsch ist natürlich nun zackig einen Kitaplatz zu erhalten und uns steuerlich, wie auch finanziell offiziell von einander zu trennen. Sowie eine faire Unterhaltsvereinbarung zu treffen.
Da aber nicht mal annähernd ein Kitaplatz in Sicht ist, die Ersparnisse zu neige gehen und der neue 520€ Job auch nicht ausreichen wird, sind wir am überlegen, ob meine Frau Bürgergeld beantragt und dies bis zum Erhalt des Kitaplatzes beziehen wird. Arbeitslosengeld steht ihr nicht zu (hier haben wir uns bereits erkundigt).
Beim Finanzamt würde dann schlussfolgernd die Einzelveranlagung folgen.
Rutsche ich mit dem o.g. Szenario wirklich in den Spitzensteuersatz? Laut Recherche greift dieser ja schon bei Einzelveranlagung schon bei 62810€. Den 520€ Job mache ich um die derzeitige Wohnsituation aufzufangen. Sollte meine Frau also Bürgergeld erhalten, könnte dieser ggfl. gekündigt werden. Gleichwohl ich diesen im Optimalfall gerne behalten würde. München ist und bleibt ein teures Pflaster und mit 3 Kids hat man hier finanziell wenig zu lachen ;-)
Wie sind die Freibeträge?
Hat jemand gute und seriöse Quellen bei denen man sich informieren kann?
Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Spitzensteuersatz Freibeträge Bürgergeld Alleinerziehend
17. April 2023
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Frage vom 17. April 2023 | 21:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Spitzensteuersatz Freibeträge Bürgergeld Alleinerziehend
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#1
Antwort vom 17. April 2023 | 23:08
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
ZitatLaut zahlreichen Netzrecherchen ist eine Zusammenveranlagung theoretisch weiterhin bei uns möglich. Grund: Alles wird aus eigenen Mitteln bezahlt und es werden keine Sozialgelder o.ä. bezogen. :
Das ist falsch.
ZitatSobald wir jedoch eine offizielle Trennung beim Finanzamt bekanntgeben :
Ihr lebt bereits getrennt. Auf die offizielle Bekanntgabe gegenüber dem Finanzamt kommt es nicht an.
Zitatsind wir am überlegen, ob meine Frau Bürgergeld beantragt :
Es würde mich wundern, wenn sie das bekommt.
ZitatRutsche ich mit dem o.g. Szenario wirklich in den Spitzensteuersatz? :
Wahrscheinlich nicht. Schließlich kannst Du den Unterhalt für Deine Frau bis zu einer Höhe von 13.805€ geltend machen und außerdem steht Dir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260€ zu.
#2
Antwort vom 18. April 2023 | 10:00
Von
Status: Weiser (17302 Beiträge, 9528x hilfreich)
Zitatsind wir am überlegen, ob meine Frau Bürgergeld beantragt und dies bis zum Erhalt des Kitaplatzes beziehen wird. :
Der Sozialleistungsträger wir Ihrer Frau voraussichtlich mitteilen, dass ihr und den bei ihr wohnenden Kindern Unterhalt vom Ehepartner/Vater der Kinder zusteht, und danach kein Bürgergeld-Anspruch mehr übrig beleibt.
Die Unterhaltszahlungen mindern Ihre Steuerlast.
Grundsätzlich wird es sich aber nicht vermeiden lassen, dass Sie den Gürtel enger schnallen müssen. Das liegt aber im Wesentlichen daran, dass jetzt zwei Haushalte (statt einem) finanziert werden müssen, ohne dass sich kurzfristig die Einnahmen erhöhen. Das ist eine typische Folge von Trennungen (nicht nur in München).
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#3
Antwort vom 18. April 2023 | 14:30
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
ZitatDie Unterhaltszahlungen mindern Ihre Steuerlast. :
Und zwar zusammen mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende so stark, dass die Steuerlast kaum höher sein dürfte als bei einer Zusammenveranlagung, vielleicht sogar geringer.
Überschlägig berechnet zahlst Du in Steuerklasse 2 mit dem höchst möglichen Unterhaltsfreibetrag eingetragen (13.769€) etwas weniger Steuern als in Steuerklasse 3.
Es lohnt sich daher ggf. gar nicht, dem Finanzamt die Trennung zu verschweigen.
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