Hallo, soll keine Steuerberatung sein, vielmehr eine interessierte Frage zur allgemeinen Vorgehensweise.
Angenommen 2021 erbt A von B eine vermietete Eigentumswohnung. A muss als Erbe natürlich auch die Steuererklärung für den verstorbenen B machen.
Nun fragt sich A, wie er das anstellt. Normalerweise Mieteinnahmen abzüglich AfA, Handwerkerleistungen, Verwalter Gebühren und und und. Also die üblicherweise anfallenden Kosten können abgezogen werden.
Nur wer bekommt diese Kosten steuerlich zugeschrieben? A oder B? Oder anteilsmäßig am Anteil des Jahres? Also wenn beispielsweise B am 31.05 gestorben ist, bekommt dann B 5/12 und A 7/12 der abzugsfähigen Kosten?
Sterbejahr - Einnahmen?
11. September 2022
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Frage vom 11. September 2022 | 10:33
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 4x hilfreich)
Sterbejahr - Einnahmen?
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#1
Antwort vom 11. September 2022 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (48401 Beiträge, 17074x hilfreich)
ZitatNur wer bekommt diese Kosten steuerlich zugeschrieben? :
Derjenige, der sie tatsächlich gezahlt hat. Nur die AfA wird zeitanteilig aufgeteilt
#2
Antwort vom 11. September 2022 | 15:55
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatDerjenige, der sie tatsächlich gezahlt hat. Nur die AfA wird zeitanteilig aufgeteilt :
Von der Hausverwaltung bekommt man am Ende des Jahres eine Aufstellung mit Handwerkerleistungen usw.
Die teilt man dann entsprechend auf in vor Todestag und nach Todestag?
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#3
Antwort vom 11. September 2022 | 15:58
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 4x hilfreich)
Wenn der Erblasser die AfA garnicht braucht, weil seine Einnahmen eh unterhalb seiner Freigrenze waren, dann darf der Erbe trotzdem nur den AfA für seine anteilige Zeitdauer ansetzen?
#4
Antwort vom 12. September 2022 | 07:15
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 32x hilfreich)
Zitat:Wenn der Erblasser die AfA garnicht braucht, weil seine Einnahmen eh unterhalb seiner Freigrenze waren, dann darf der Erbe trotzdem nur den AfA für seine anteilige Zeitdauer ansetzen?
Ja, da gibt es kein Wahlrecht oder dergleichen.
Zitat:
Die teilt man dann entsprechend auf in vor Todestag und nach Todestag?
Zahlungszeitpunkt, weil bei Vermietung und Verpachtung das Abfluss- und Zuflussprinzip zählt.
Beispiel:
A zahlt bis zum Tod in 6/2021 jeweils 100€ Abschlag ---> 600€ Werbungskosten in 2021
B zahlt ab 7/2021 Abschlag 100€ ----> 600€ Werbungskosten 2021
B muss nach Endabrechnung 200€ für 2021 in 2022 nachzahlen -> 200€ Werbungskosten 2022
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