Hallo,
die Steuererklärung wurde mit Elster ausgefüllt. Dort wurden 22km angegeben. Der Einkommenssteuerbescheid berücksichtigt lediglich 2km Entfernungspauschale. Der Bescheid wurde als vorläufig deklariert.
1. Frage: Wann wird das Urteil bezüglich der Entfernungspauschale gefällt?
2. Wie muss agiert werden? Muss irgendein Einspruch erhoben werden jetzt oder wenn das Urteil gefällt wurde, oder wird das Geld nach Urteilsverkündung automatisch nachgezahlt?
Danke
Gruss
Steuer 2007, Entfernungspauschale
25. Mai 2008
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Frage vom 25. Mai 2008 | 19:43
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 5x hilfreich)
Steuer 2007, Entfernungspauschale
#1
Antwort vom 26. Mai 2008 | 08:48
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
zu Frage 1.: Das ist noch nicht so ganz klar. Wahrscheinlich wird das Urteil im Herbst dieses Jahres gefällt.
zu Frage 2.: Es muss jetzt nicht agiert werden. Ob eine Nachzahlung nach der Urteilsverkündung erfolgt, hängt auch davon ab, wie das Urteil ausfällt.
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