Steuer 2017 Mantelbogen Zeile 42 Kirchensteuer

31. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jogiii87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer 2017 Mantelbogen Zeile 42 Kirchensteuer

Hallo ich habe eine Frage zur Zeile 42 im Mantelbogen.

Hier soll die Kirchensteuer eingetragen werden. Diese ist ja der Lohnsteuerberechnung 2017 zu entnehmen.

Jedoch bin ich ahnungslos was ich in der Zeile 2017 erstattet eintagen soll.

Woher soll ich wissen was ich 2017 erstattet bekommen habe, wenn ich die Steuererklärung noch nicht abgeben habe ?

Steht das irgendwo ?

Ich habe gelesen, dass es aus dem Bescheid des letzen Jahres also 2016 entnommen werden kann. Dies macht für mich aber irgendwie keinen Sinn. In dem Bescheid von 2016 stehen zwar zahlen, diese wurde jedoch bereits in der Steuerklärung 2016 eingetragen. Es macht für mich keinen Sinn diese Zahlen nochmal zu übernehmen.

Ich hoffe mir kann wer weiterhelfen.

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Im Steuerbescheid 2016, den Sie vermutlich in 2017 erhalten haben, steht doch, wie hoch die erstatte Kirchensteuer für 2016 war.
Da Sie diese Erstattung in 2017 ausbezahlt bekommen haben, ist der Betrag bei "2017 erstattet" einzutragen.

Im Regelfall wird der Betrag aber auch maschinell geprüft und von Amts wegen eingetragen.

-- Editiert von Cybert. am 31.01.2019 21:47

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Woher soll ich wissen was ich 2017 erstattet bekommen habe, wenn ich die Steuererklärung noch nicht abgeben habe ?


Damit sind Erstattungen aus Steuerbescheiden gemeint, die Dir in 2017 zugegangen sind. Es kann sich dabei auch um einer Erstattung aus dem Steuerbescheid für 2015 handeln, wenn man die Steuererklärung für 2015 genauso spät abgegeben abgegeben hat wie die für 2017. Aus dem Steuerbescheid 2016 muss man die Zahl nur dann übernehmen, wenn man den Bescheid auch in 2017 und nicht erst in 2018 erhalten hat.

Wenn man gar keinen Steuerbescheid in 2017 erhalten hat, dann trägt man da nichts ein. Da das Finanzamt aber selbst weiß, welche Erstattungen es in 2017 vorgenommen hat, wird die Eintragung ohnehin korrigiert, sofern sie falsch sein sollte.

Zitat:
In dem Bescheid von 2016 stehen zwar zahlen, diese wurde jedoch bereits in der Steuerklärung 2016 eingetragen. Es macht für mich keinen Sinn diese Zahlen nochmal zu übernehmen.


Es geht um den Erstattungsbetrag der Kirchensteuer. Natürlich findet man den als Zahl im Steuerbescheid 2016, jedoch ist diese Erstattung nicht in die Steuerberechnung für 2016 eingeflossen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jogiii87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Also ich habe die Steuererklärung für 2016 erst 2018 erstellt. 2017 mache ich nun in diesem jahr. Ok 14/15/16 habe ich erstellen lassen, da ich mit dem Vortrag aufgrund eines Studiums etwas durcheinander gekommen bin. 14/15/16 wurden alle 2017 erstellt.
Im Bescheid von 2016 steht zwar die gezahlte Kirchensteuer und auch die Erstattung, jedoch hat mein Steuerberater genau diese Beträge bereits in der steuerklärung 2016 eingetragen. Den mantelbogen haben ich als Kopie erhalten. Ich Frage mich daher ob ich die Beträge in 2017 wieder eintragen soll ? Das verwirrt mich total. Ich Hatte gelesen das die Beträge aus dem Bescheid des Vorjahres zu übernehmen sind was ja 2016 wäre aber die Beträge stehen ja schon im mantelbogen 2016. ..... oder kann ich die Erstattung einfach frei lassen ? Weil sonst bin ich mit der steuererklärung fertig.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
14/15/16 wurden alle 2017 erstellt.


Dann nimmst Du die Summe der Kirchensteuererstattungen aus diesen 3 Bescheiden und trägst sie ein. Es kommt allerdings nicht darauf an, wann Du die Steuererklärung erstellt hast, sondern wann Du den entsprechenden Bescheid erhalten hast.

Zitat:
Im Bescheid von 2016 steht zwar die gezahlte Kirchensteuer und auch die Erstattung, jedoch hat mein Steuerberater genau diese Beträge bereits in der steuerklärung 2016 eingetragen.


Das war dann aber kein richtiger Steuerberater, oder?

Zitat:
oder kann ich die Erstattung einfach frei lassen ?


Auch eine Möglichkeit. Dann trägt das Finanzamt den Betrag von Amts wegen ein.

-- Editiert von hh am 01.02.2019 12:38

1x Hilfreiche Antwort

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