Hallo
Ich bin Schweizer und möchte eine Eigentumswohnung in D kaufen, die zunächst vermietet werden soll. Mir ist bewusst, dass ich Mieteinnahmen in D im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht versteuern muss. Kann ich von den Mieteinnahmen die üblichen Abzüge einschliesslich AfA (2 oder 3%) in Abzug bringen? Könnte dies u.U. bedeuten, dass das zu versteuernde Einkommen auf 0 sinkt, wenn AfA und andere Abzüge zusammen höher ausfallen als die Mieteinnahmen?
...oder ist das eine völlig falsche, laienhafte Annahme...?
Merci und Gruss
Rainer
Steuer / AfA: Immobilie als Schweizer in Deutschland
29. August 2023
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Frage vom 29. August 2023 | 17:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer / AfA: Immobilie als Schweizer in Deutschland
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#1
Antwort vom 29. August 2023 | 20:27
Von
Status: Master (4578 Beiträge, 1092x hilfreich)
ZitatKann ich von den Mieteinnahmen die üblichen Abzüge einschliesslich AfA (2 oder 3%) in Abzug bringen? :
Ja.
ZitatKönnte dies u.U. bedeuten, dass das zu versteuernde Einkommen auf 0 sinkt, wenn AfA und andere Abzüge zusammen höher ausfallen als die Mieteinnahmen? :
Ja.
#2
Antwort vom 30. August 2023 | 07:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von RainerBerg): :
Kann ich von den Mieteinnahmen die üblichen Abzüge einschliesslich AfA (2 oder 3%) in Abzug bringen?
Ja.
Zitat (von RainerBerg):
Könnte dies u.U. bedeuten, dass das zu versteuernde Einkommen auf 0 sinkt, wenn AfA und andere Abzüge zusammen höher ausfallen als die Mieteinnahmen?
Ja.
Herzlichen Dank!
Kleine Nachfrage: wäre dieser Aspekt bei einem Investment in immobilien somit ein steuerlicher Vorteil z.B. im Vgl. zur Anlage derselben Summe auf einem Festgeldkonto, bei dem ich den Zinsertrag voll versteuern müsste und in der Regel keine (nennenswerten) Abzüge einbringen könnte? Mir geht es hier nur um die steuerliche Perspektive, nicht um eine umfassende Analyse aller Punkte, die für oder gegen eine Immobilienanlage sprechen.
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#3
Antwort vom 30. August 2023 | 12:54
Von
Status: Student (2266 Beiträge, 607x hilfreich)
Das ist etwas, was Du dir nur selber beantworten kannst, denn es spielen zu viele persönliche Sachverhalte in so eine Betrachtung hinein!Zitatwäre dieser Aspekt bei einem Investment in immobilien somit ein steuerlicher Vorteil ... :
Mir geht es hier nur um die steuerliche Perspektive
In deinem Fall kommt noch dazu, dass die Besteuerung wegen der Ansässigkeit in der Schweiz unterschiedlich geschieht, so dass man nicht wirklich ausrechnen kann, ob niedrigere Einkünfte aus V+V tatsächlich auch zu einer niedrigeren Steuer führen.
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