Steuer Minijob als Nebenjob

15. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
max3820
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer Minijob als Nebenjob

Hallo zusammen, es geht um Folgendes:

Als dualer Student verdiene ich 14.000€ brutto im Jahr. Um mir noch etwas dazuzuverdienen, habe ich einen 450€ Minijob nebenbei angenommen. Ich bekomme jeden Monat eine Entgeltbescheinigung bzgl. des Minijobs, in der das Gesamt-Brutto sowie der exakt gleiche Nettoverdienst ausgewiesen ist. Steuer und Sozialversicherung sind nicht angegeben.

Nun zu meinen Fragen:
- Muss ich das Einkommen in der Steuererklärung angeben? Scheinbar versteuert mein AG es nicht, ist er dazu nicht verpflichtet? Auf Nachfrage nach einer Lohnsteuer-Bescheinigung wurde geantwortet, dass es keine geben wird, aufgrund von Minijob.
- Wenn ich Fahrtkosten als Werbungskosten geltend mache, muss ich Nachweise bereithalten? zB Fahrtenbuch, Tankbelege, Bescheinigungen vom Arbeitgeber, dass ich an x Tagen im Büro war?

Ich habe bereits gegoogelt, aber keine klaren Aussagen dazu gefunden. Kann jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von User am 15. Oktober 2022 22:07




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5410 Beiträge, 1284x hilfreich)

Zitat (von max3820):
- Muss ich das Einkommen in der Steuererklärung angeben? Scheinbar versteuert mein AG es nicht, ist er dazu nicht verpflichtet? Auf Nachfrage nach einer Lohnsteuer-Bescheinigung wurde geantwortet, dass es keine geben wird, aufgrund von Minijob.

Für den Minijob nicht. Den versteuert der Arbeitgeber pauschal.

Zitat (von max3820):
- Wenn ich Fahrtkosten als Werbungskosten geltend mache, muss ich Nachweise bereithalten? zB Fahrtenbuch, Tankbelege, Bescheinigungen vom Arbeitgeber, dass ich an x Tagen im Büro war?

Zunächst nicht. Ggf. fordert es das Finanzamt nach.
Werbungskosten sind aber nicht beim Minijob möglich.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
max3820
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Den versteuert der Arbeitgeber pauschal.


In der Entgeltaufstellung ist nichts ausgewiesen, kann ich also trotzdem davon ausgehen dass es versteuert wurde? Falls nicht, wäre das eine Hinterziehung des AG oder meinerseits? Will hier nur sichergehen.

Zitat (von Cybert.):
Ggf. fordert es das Finanzamt nach.


Was, wenn ich die Belege nicht liefern kann? Wird es dann einfach nicht anerkannt oder drohen weitere Konsequenzen?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5410 Beiträge, 1284x hilfreich)

Zitat (von max3820):
In der Entgeltaufstellung ist nichts ausgewiesen, kann ich also trotzdem davon ausgehen dass es versteuert wurde?

Grundsätzlich ja.

Zitat (von max3820):
Was, wenn ich die Belege nicht liefern kann? Wird es dann einfach nicht anerkannt oder drohen weitere Konsequenzen?

Bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte könnte ja auch ein anderes Verkehrsmittel genutzt werden.

Zitat (von max3820):
Wird es dann einfach nicht anerkannt oder drohen weitere Konsequenzen?

Bei Reisekosten wäre beides möglich.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34482 Beiträge, 17813x hilfreich)

Wenn ich Fahrtkosten als Werbungskosten geltend mache, muss ich Nachweise bereithalten? zB Fahrtenbuch, Tankbelege, Bescheinigungen vom Arbeitgeber, dass ich an x Tagen im Büro war? Bei 14.000 Euro beträgt die Einkommensteuer exakt null. Wieviel Werbungskosten Sie dann noch angeben, ist völlig schnuppe...
Auf Nachfrage nach einer Lohnsteuer-Bescheinigung wurde geantwortet, dass es keine geben wird, aufgrund von Minijob. Und genau daran erkennt man den pauschalversteuerten Minijob, der, es wurde schon erwähnt, nicht in die Steuererklärung gehört.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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