Steuer-Rückerstattung bei Kleinunternehmer

30. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Elijan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuer-Rückerstattung bei Kleinunternehmer

Hallo,

ich möchte am 01.11.2015 ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer eröffnen (gem. § 19 UStG Umsatzsteuer befreit). Für die Erstellung meines Gewerbes müsste ich zunächst 6.000-7.500 € investieren (Baukosten + 1.160 € Miete).

Meine EÜR würde deshalb mit einem deutlichen Minus im ersten Jahr starten. Habe ich die Möglichkeit als "Umst.-befreiter" hier Geld über meine Einkommenssteuer zurück zu bekommen?

MfG
Eli Jahn

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Elijan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Um die Umsatzsteuer geht es mir gar nicht. Wenn ich § 19 in Anspruch nehme ist die Vorsteuer-Geschichte ja gelaufen. Ich muss zur Aufnahme des Gewerbes erst die passenden Räumlichkeiten bauen bzw. umbauen. Da stellt sich mir die Frage:
Die Baukosten betragen ca. 6.000-7.500 €, die würde ich über das Konto des Nebengewerbes laufen lassen (auch die Rechnungen). Im gleichen Zeitraum ist nur mit geringen Einnahmen zu rechnen. Daraus ergibt sich ein dickes Minus im ersten Jahr. Die Frage ist ob der Verlust aus der EÜR mir eine "Mehrerstattung" bei meiner Einkommenssteuer-Erklärung beschert.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32403 Beiträge, 17074x hilfreich)

Ja - nennt sich "vertikaler Verlustausgleich".

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16552x hilfreich)

Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Kosten abgeschrieben werden müssen, so dass im ersten Jahr nur ein Bruchteil geltend gemacht werden kann.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.752 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.267 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen