Hallo,
ich möchte am 01.11.2015 ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer eröffnen (gem. § 19 UStG
Umsatzsteuer befreit). Für die Erstellung meines Gewerbes müsste ich zunächst 6.000-7.500 € investieren (Baukosten + 1.160 € Miete).
Meine EÜR würde deshalb mit einem deutlichen Minus im ersten Jahr starten. Habe ich die Möglichkeit als "Umst.-befreiter" hier Geld über meine Einkommenssteuer zurück zu bekommen?
MfG
Eli Jahn
Steuer-Rückerstattung bei Kleinunternehmer
Haben Sie sich versteuert?
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Um die Umsatzsteuer geht es mir gar nicht. Wenn ich § 19 in Anspruch nehme ist die Vorsteuer-Geschichte ja gelaufen. Ich muss zur Aufnahme des Gewerbes erst die passenden Räumlichkeiten bauen bzw. umbauen. Da stellt sich mir die Frage:
Die Baukosten betragen ca. 6.000-7.500 €, die würde ich über das Konto des Nebengewerbes laufen lassen (auch die Rechnungen). Im gleichen Zeitraum ist nur mit geringen Einnahmen zu rechnen. Daraus ergibt sich ein dickes Minus im ersten Jahr. Die Frage ist ob der Verlust aus der EÜR mir eine "Mehrerstattung" bei meiner Einkommenssteuer-Erklärung beschert.
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Ja - nennt sich "vertikaler Verlustausgleich".
Allerdings ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Kosten abgeschrieben werden müssen, so dass im ersten Jahr nur ein Bruchteil geltend gemacht werden kann.
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