Steuer Rückwirkend für 2005?

7. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
sherry_16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuer Rückwirkend für 2005?

Guten Morgen,

mein Freund hat bis jetzt noch keine Steuererklärung gemacht, dieses Jahr ist es das erste mal.

Könnte er auch für das Jahr 2005 die Steuererklärung noch abgeben, ich meine ich hätte irgendwo mal was gelesen, dass die Abgabefrist 31.12.2007 ist????

Viele Grüsse
sherry_16

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Sofern dein Freund auch für 2004 eine Erstattung erwarten könnte, würde ich ebenfalls noch das Jahr 2004 und frühere Jahre einreichen, denn diese Frist hängt derzeit vor Gericht und wird möglicherweise kippen! Also abgeben "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen und "ruhen lassen" bis das Gericht entschieden hat.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Naja, Wiedereinsetzung ist da eine andere Baustelle.

Man gibt die Erklärungen ab, die Veranlagung wird abgelehnt. Dies ist ein Verwaltungsakt, gegen den legt man Einspruch ein mit Hinweis auf die anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich der Verfasssungsmäßigkeit der Zweijahresfrist des § 46 EStG . Aktenzeichen findet man auch mit google.de

Eine Wiedereinsetzung kommt hier nämlich nicht in Frage, das ist was anders.


___

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