Guten Morgen hier ins Forum,
ich habe mich hier angemeldet, da ich Hilfe bei einer für mich sehr wichtigen Fragestellung benötige und hoffe auf hilfreiche Antworten.
Im Jahr 2014 habe ich eine ETW gekauft. Diese habe ich bis vor zwei Tagen durchgehend selbst bewohnt und mich ensprechend diese Woche umgemeldet, da der Kaufvertrag vor zwei Wochen unterschrieben wurde. Die Übergabe wird in den nächsten Wochen erfolgen.
Soweit ich informiert bin, muss ich auf Grund der Tatsache das ich die ETW selbst bewohnt habe, den Gewinn nicht versteuern. Muss ich den Gewinn denn in der Steuererklärung angeben oder kommt das Finanzamt so oder so auf mich zu und fragt nach? Ich war durchgehend in der Wohnung gemeldet und habe sie entsprechend bewohnt, beuscht haben mich meine Eltern einmal im Monat und natürlich Freunde. Würden diese Tatsachen als Nachweis ausreichen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus,
Koch100
Steuer Verkauf ETW
31. Juli 2019
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Frage vom 31. Juli 2019 | 07:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer Verkauf ETW
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#1
Antwort vom 31. Juli 2019 | 20:46
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatSoweit ich informiert bin, muss ich auf Grund der Tatsache das ich die ETW selbst bewohnt habe, den Gewinn nicht versteuern. :
Richtig!
ZitatMuss ich den Gewinn denn in der Steuererklärung angeben :
Nein!
Zitatoder kommt das Finanzamt so oder so auf mich zu und fragt nach? :
Wenn es einen möglichen steuerpflichtigen Gewinn annähme.
ZitatIch war durchgehend in der Wohnung gemeldet :
ZitatWürden diese Tatsachen als Nachweis ausreichen? :
Das reicht, wenn keine Zweifel daran bestehen.
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