Steuer Verkauf ETW

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Koch100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer Verkauf ETW

Guten Morgen hier ins Forum,

ich habe mich hier angemeldet, da ich Hilfe bei einer für mich sehr wichtigen Fragestellung benötige und hoffe auf hilfreiche Antworten.

Im Jahr 2014 habe ich eine ETW gekauft. Diese habe ich bis vor zwei Tagen durchgehend selbst bewohnt und mich ensprechend diese Woche umgemeldet, da der Kaufvertrag vor zwei Wochen unterschrieben wurde. Die Übergabe wird in den nächsten Wochen erfolgen.

Soweit ich informiert bin, muss ich auf Grund der Tatsache das ich die ETW selbst bewohnt habe, den Gewinn nicht versteuern. Muss ich den Gewinn denn in der Steuererklärung angeben oder kommt das Finanzamt so oder so auf mich zu und fragt nach? Ich war durchgehend in der Wohnung gemeldet und habe sie entsprechend bewohnt, beuscht haben mich meine Eltern einmal im Monat und natürlich Freunde. Würden diese Tatsachen als Nachweis ausreichen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus,

Koch100

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Koch100):
Soweit ich informiert bin, muss ich auf Grund der Tatsache das ich die ETW selbst bewohnt habe, den Gewinn nicht versteuern.

Richtig!

Zitat (von Koch100):
Muss ich den Gewinn denn in der Steuererklärung angeben

Nein!

Zitat (von Koch100):
oder kommt das Finanzamt so oder so auf mich zu und fragt nach?

Wenn es einen möglichen steuerpflichtigen Gewinn annähme.

Zitat (von Koch100):
Ich war durchgehend in der Wohnung gemeldet

Zitat (von Koch100):
Würden diese Tatsachen als Nachweis ausreichen?

Das reicht, wenn keine Zweifel daran bestehen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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