Steuer - Splittingbetrag für Eheleute?

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
yvonnejule
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer - Splittingbetrag für Eheleute?

Hallo,

habe durch Zufall diese Seite hier gefunden und gleich mal eine Frage.

Kann es sein das wir bei Steuerklasse 4/4 nachzahlen müssen? Rechnet sich das aus diesem Splittingbetrag für Eheleute?

Unser Wiso hat uns gesagt wir bekomme 300 Euro vom Finanzamt und die schicken den Bescheid und es heißt wir müssen 245 nachzahlen. Kann doch gar nicht sein, oder?

Lieben Dank,

Yvonne

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

In der Steuerklasse 4/4 kann es nur dann zu einer Nachzahlung kommen, wenn noch weitere unversteuerte Einnahmen bestehen.

Wenn die WISO-Software eine Erstattung von 300€ ausgerechnet hat und das Finanzamt einen Nachzahlung von 245€, dann ist jetzt genau zu prüfen, wo denn die Differenz herkommt.

Die Steuerberechnung und auch der Weg dort hin muss ja in allen Punkten identisch sein mit dem Steuerbescheid auch wenn der Aufbau im Detail unterschiedlich sein kann. Man kommt hier nur weiter, wenn man auf diesem Weg die Differenzen feststellt und überprüft.

Außerdem sollte man die Erläuterungen genau lesen. Wenn das Finanzamt bewusst von der Steuererklärung abgewichen ist, dann finden sich die Gründe im Regelfall dort.

Da auch das Finanzamt durchaus Fehler machen kann, müsste dann mit einem Einspruch dagegen vorgegangen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

In der Steuerklasse 4/4 kann es nur dann zu einer Nachzahlung kommen, wenn noch weitere unversteuerte Einnahmen bestehen.

Wenn die WISO-Software eine Erstattung von 300€ ausgerechnet hat und das Finanzamt einen Nachzahlung von 245€, dann ist jetzt genau zu prüfen, wo denn die Differenz herkommt.

Die Steuerberechnung und auch der Weg dort hin muss ja in allen Punkten identisch sein mit dem Steuerbescheid auch wenn der Aufbau im Detail unterschiedlich sein kann. Man kommt hier nur weiter, wenn man auf diesem Weg die Differenzen feststellt und überprüft.

Außerdem sollte man die Erläuterungen genau lesen. Wenn das Finanzamt bewusst von der Steuererklärung abgewichen ist, dann finden sich die Gründe im Regelfall dort.

Da auch das Finanzamt durchaus Fehler machen kann, müsste dann mit einem Einspruch dagegen vorgegangen werden.

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#3
 Von 
yvonnejule
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab eine Abfindung von ca. 1400 Euro, könnte es daran liegen?

Vielen Dank schon mal für die Tipps.

0x Hilfreiche Antwort

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