Steuer auf Abfindung bei Minijob

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Layladie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer auf Abfindung bei Minijob

Hallo, ich bekomme im Januar eine Abfindung von meinem Arbeitgeber. Hier findet die Fünftelmethode Anwendung. Nun möchte ich einen 450-Euro-Basis-Job bei einem neuen Arbeitgeber beginnen. Wirkt sich dies auf die Steuer der Abfindung aus?

Danke schonmal !




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17717x hilfreich)

Kommt drauf an - wenn es ein "echter" Minijob ist, wo der AG die Pauschalsteuer zahlt, wirkt es sich nicht aus. Im Falle des "Minijobs auf Lohnsteuerkarte" aber schon. Insofern sollten Sie das vorher beim AG erfragen.
Hier findet die Fünftelmethode Anwendung Die wird üblicherweise erst vom Finanzamt bei der Steuererklärung angewandt und nicht vom AG.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Layladie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank. Mein neuer Arbeitgeber versteuert pauschal. Der Progressionssatz für die Abfindung wird auf den Minijob somit nicht erhöht. Richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17717x hilfreich)

Richtig? Absolut - das Einkommen, steuerlich gesehen, steigt ja durch den Minijob nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49733 Beiträge, 17453x hilfreich)

Zitat:
Die wird üblicherweise erst vom Finanzamt bei der Steuererklärung angewandt und nicht vom AG.


Nein, üblicherweise wendet bereits der AG die Fünftelregelung an. Das wird dann vom Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung überprüft.

Die Fünftelregelung findet in einem Fall wie diesem hier aber nur dann Anwendung, wenn die Abfindung mehr als ein Jahresgehalt beträgt.

Zitat:
Mein neuer Arbeitgeber versteuert pauschal. Der Progressionssatz für die Abfindung wird auf den Minijob somit nicht erhöht. Richtig?


Richtig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Layladie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Sehr hilfreich die präzise Antwort !

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