Steuer auf Abfindung und Tandieme

18. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
hausaufgmx
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuer auf Abfindung und Tandieme

Hallo,

nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer hat während einer Kündigungsschutzklage einen Vergleich geschlossen mit dem ehemaligen AG.

Es wird eine Abfindung von 18.500 EUR und eine Tantiemenzahlung von 4.500 EUR vereinbart.
Weitere Einkünfte des AN 2024 wären 68.500 EUR Bruttogehalt und ca. 9.300 EUR Lohnersatzleistungen.

Lt. Onlinerechner kommen dabei ca. 13.000 EUR Netto heraus, wenn man 18.500 EUR und 4.500 EUR zusammenrechnet als Abfindung. Oder werden die 4.500 EUR Tantieme anders besteuert, so dass man die 18.500 Brutto = 10.700 Netto + ein Netto der 4.500 EUR Tantiemen rechnen muss?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49818 Beiträge, 17464x hilfreich)

Zitat (von hausaufgmx):
Oder werden die 4.500 EUR Tantieme anders besteuert,

Ja, die Tantieme unterliegt nicht der Fünftelregelung.

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#2
 Von 
hausaufgmx
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja, die Tantieme unterliegt nicht der Fünftelregelung.


Hm, letztes Jahr hat der AG 6.000 EUR ausbezahlt, aber nur 354 EUR für SV-rechtliche Abzüge abgezogen und keine Steuer. Lag das daran, dass zu der Zeit Krankengeldbezug vorlag?

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