Hallo,
nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer hat während einer Kündigungsschutzklage einen Vergleich geschlossen mit dem ehemaligen AG.
Es wird eine Abfindung von 18.500 EUR und eine Tantiemenzahlung von 4.500 EUR vereinbart.
Weitere Einkünfte des AN 2024 wären 68.500 EUR Bruttogehalt und ca. 9.300 EUR Lohnersatzleistungen.
Lt. Onlinerechner kommen dabei ca. 13.000 EUR Netto heraus, wenn man 18.500 EUR und 4.500 EUR zusammenrechnet als Abfindung. Oder werden die 4.500 EUR Tantieme anders besteuert, so dass man die 18.500 Brutto = 10.700 Netto + ein Netto der 4.500 EUR Tantiemen rechnen muss?
Steuer auf Abfindung und Tandieme
18. April 2024
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Frage vom 18. April 2024 | 20:58
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuer auf Abfindung und Tandieme
#1
Antwort vom 18. April 2024 | 22:11
Von
Status: Unbeschreiblich (49818 Beiträge, 17464x hilfreich)
Zitat :Oder werden die 4.500 EUR Tantieme anders besteuert,
Ja, die Tantieme unterliegt nicht der Fünftelregelung.
#2
Antwort vom 19. April 2024 | 16:03
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Ja, die Tantieme unterliegt nicht der Fünftelregelung.
Hm, letztes Jahr hat der AG 6.000 EUR ausbezahlt, aber nur 354 EUR für SV-rechtliche Abzüge abgezogen und keine Steuer. Lag das daran, dass zu der Zeit Krankengeldbezug vorlag?
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