Steuer bei 400 Euro und Klasse 5

24. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
njStryfe
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer bei 400 Euro und Klasse 5

Hallo,

Ich habe eine Anstellung als HiWi an der Universitaet, ca. 320 Euro im Monat. Da meine Frau schon berufstaetig ist, hat sie Klasse 3, ich 5. Und weil ich beim Land beschaeftigt bin, muss meine Stelle ueber die Karte gehen.

Jetzt bekomme ich ca. 50 Euro Steuer abgezogen, weil die bei 400-Euro-Jobs ueber Lohnsteuerkarte bei Klasse 5 wohl faellig wird. Jetzt meine Frage:

Bekomme ich das Geld zurueck, wenn ja, wie, und was muss ich dabei beachten?

Schonmal im voraus Danke,

nate

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Also das kommt ganz auf die Veranlagungsart und die übrigen Einkünfte an.

Wenn ihr die getrennte Veranlagung wählt, zahlt jeder Ehegatte seine eigenen Steuern; in dem Falle würdest du deine Steuern wiederbekommen und deine Frau eine erhebliche Nachzahlung erhalten (ich unterstelle, dass die Steuerkarteneinkünfte die einzigen EInkünfte sind), also nicht empfehlenswert.

Gebt ihr EINE gemeinsame Steuererklärung ab, fliessen beiden Einkommen in einen Topf und dann wird auf das gemeinsame Einkommen die Steuer berechnet. Hier kann man keine Aussage treffen, ob und wieviel Geld zurück kommt. Das kannst du nur am Ende des Jahres in einem Steuerberechnungsprogramm errechnen lassen.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Eine getrennte Veranlagung dürfte nur in ganz wenigen Fällen sinnvoll sein. Bei der der hier vorliegenden Konstellation halte ich es für parktisch ausgeschlossen, dass eine getrennte Veranlagung günstiger ist.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung ist aus meiner Sicht nicht mit einer Steuererstattung zu rechnen. Ich würde sogar erwarten, dass sich hier eine Steuernachzahlung ergibt, wenn nicht hohe Werbungskosten vorliegen.

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#3
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich bin immer sehr vorsichtig mit solchen Prophezeiungen, wenn ich nicht mehr Kenntnisse über den Fall habe. PLötzlich ist noch Arbeitslosengeld oder Krankengeld dabei und schon sind alle üblichen Ergebnisse zum Teufel. Ich denke, so ein Steuerberechnungsprogramm gibts schon für 5 Euro bei Aldi und das rechnet jede einfache Erklärung vernünftig durch. Diese Investition sollte Otto-Normal schon machen, wenn er sich die StB-Gebühr sparen möchte.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#4
 Von 
njStryfe
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, Danke auf jeden Fall. Mal im Verwandtenkreis rumfragen, vielleicht kennt da jemand einen Steuerfachkundigen der das mal kurz durchdenken kann. Ansonsten besorg ich mir halt so ein Steuerprogramm und "frag" das.

nate

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

@Schtreicher
Es ist richtig, dass man ohne genauere Kenntnis des Falles eigentlich gar keine Vorhersagen treffen sollte.

Ich wollte jedoch die Erwartungshaltung von njStryfe deutlich dämpfen, dass hier eine Erstattung der gesamten gezahlten Steuer zu erwarten ist.

Steuersystematisch ist es so, dass sämtliche Freibeträge einschließlich des Grundfreibetrages in der Steuerklasse III doppelt eingearbeitet sind.

Einzige Ausnahme bildet der Werbungskostenfreibetrag. Daher sind in Steuerklasse V nur 920€ im Jahr steuerfrei. Darüber hinausgehende Beträge werden nach einem komplizierten Verfahren ermittelt, das dazu führt, dass bei niedrigen Bruttoeinkommen der Lohnsteuerabzug regelmäßig zu niedrig ist, wenn der Ehegatte in Steuerklasse 3 ein durchschnittliches Einkommen hat.

Wenn hier also nicht deutlich über den Freibeträge liegende Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, dann ist eine Steuernachzahlung mindestens wahrscheinlich.

Dass das für den Einzelfall genau geprüft werden muss, sollte aber klar sein.

Aus den vorliegenden Gründen ist man bei der Steuerklassenkombination III/V auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, während das bei der Steuerklassenkombination IV/IV freiwillig ist.

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