Ich habe eine steuerliche Frage.
Wir haben am 14.6.14 geheiratet.
Unsere Steuerklasse wurde automatisch ab den 1.1.2015 von 1/1 auf 4/4 geändert.
Anfang 2015 haben wir die Steuererklärung für 2014 durchführen lassen.
Unsere Frage.
Rechnet das Finanzamt so als ob wir das ganze Jahr 2014 verheiratet waren?
Oder gilt das erst ab 2015?
Gibt es da ein Gesetzestext oder einen Link?
Steuer bei Heirat
1. Juli 2016
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Frage vom 1. Juli 2016 | 22:03
Von
Status: Schüler (347 Beiträge, 31x hilfreich)
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#1
Antwort vom 2. Juli 2016 | 19:37
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 87x hilfreich)
Ja, das ganze Jahr, Fundstelle:
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 26 Veranlagung von Ehegatten
(1) 1Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn
1.beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,
2.sie nicht dauernd getrennt leben und
3.bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.
#2
Antwort vom 3. Juli 2016 | 01:45
Von
Status: Philosoph (12768 Beiträge, 4186x hilfreich)
Hallo,
Und noch immer keinen Bescheid?Zitat:Anfang 2015 haben wir die Steuererklärung für 2014 durchführen lassen.
Vorausgesetzt ihr habt eine gemeinsame Erklärung abgegeben (Zusammenveranlagung), dann geltet ihr für das gesamte Jahr als verheiratet, Gesetzesgrundlage wurde schon genannt.Zitat:Rechnet das Finanzamt so als ob wir das ganze Jahr 2014 verheiratet waren?
Nur so nebenbei, damit ändert sich nichts, die Steuerklassen 1 und 4 sind identisch.Zitat:Unsere Steuerklasse wurde automatisch ab den 1.1.2015 von 1/1 auf 4/4 geändert.
Stefan
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