Hallo! Ich habe mal eine Frage:
Ich habe meinen südafrikanischen Mann im Januar 2019 geheiratet. Wir warten noch auf das Visum, damit er nach Deutschland kommen kann. Dieses soll voraussichtlich im Dezember durch sein. Zur Einreise steht Dezember/Janauar zur Debatte
Bringt es steuerliche Vorteile, wenn er noch im Dezember in Deutschland einreist?
Ich hatte mich bei einem Steuerberater erkundigt, welcher mir allgemein sagte, dass der Lebenspartner zunächst im EU Inland sein muss, bevor eine Änderung vorgenommen werden kann.
Wenn er nun im Dezember noch einreist, bekomme ich dann wie bei einer gewöhnlichen Ehe die steuerlichen Vorteile für das gesamte Kalenderjahr erstattet?
Außerdem habe ich mal gehört, dass man die Aufwendungen für die Heirat (Flug, Dolmetscher, Beglaubigungen) bei der Steuererklärung angeben kann.
Stimmt das?
Steuer bei Heirat mit EU Auslandsbürger
26. Oktober 2019
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Frage vom 26. Oktober 2019 | 11:05
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer bei Heirat mit EU Auslandsbürger
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2019 | 16:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Außerdem habe ich mal gehört, dass man die Aufwendungen für die Heirat (Flug, Dolmetscher, Beglaubigungen) bei der Steuererklärung angeben kann. Falsch - das sind Kosten der privaten Lebensführung, die man nicht absetzen kann.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2019 | 23:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Wenn er nun im Dezember noch einreist, bekomme ich dann wie bei einer gewöhnlichen Ehe die steuerlichen Vorteile für das gesamte Kalenderjahr erstattet?
Ja, wobei die Einreise nicht reicht. Er muss noch im Dezember nach Deutschland umziehen.
Zitat:Außerdem habe ich mal gehört, dass man die Aufwendungen für die Heirat (Flug, Dolmetscher, Beglaubigungen) bei der Steuererklärung angeben kann.
Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht.
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