Steuer bei Heirat mit EU Auslandsbürger

26. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Luecke87
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer bei Heirat mit EU Auslandsbürger

Hallo! Ich habe mal eine Frage:
Ich habe meinen südafrikanischen Mann im Januar 2019 geheiratet. Wir warten noch auf das Visum, damit er nach Deutschland kommen kann. Dieses soll voraussichtlich im Dezember durch sein. Zur Einreise steht Dezember/Janauar zur Debatte

Bringt es steuerliche Vorteile, wenn er noch im Dezember in Deutschland einreist?
Ich hatte mich bei einem Steuerberater erkundigt, welcher mir allgemein sagte, dass der Lebenspartner zunächst im EU Inland sein muss, bevor eine Änderung vorgenommen werden kann.
Wenn er nun im Dezember noch einreist, bekomme ich dann wie bei einer gewöhnlichen Ehe die steuerlichen Vorteile für das gesamte Kalenderjahr erstattet?

Außerdem habe ich mal gehört, dass man die Aufwendungen für die Heirat (Flug, Dolmetscher, Beglaubigungen) bei der Steuererklärung angeben kann.
Stimmt das?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Außerdem habe ich mal gehört, dass man die Aufwendungen für die Heirat (Flug, Dolmetscher, Beglaubigungen) bei der Steuererklärung angeben kann. Falsch - das sind Kosten der privaten Lebensführung, die man nicht absetzen kann.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Wenn er nun im Dezember noch einreist, bekomme ich dann wie bei einer gewöhnlichen Ehe die steuerlichen Vorteile für das gesamte Kalenderjahr erstattet?


Ja, wobei die Einreise nicht reicht. Er muss noch im Dezember nach Deutschland umziehen.

Zitat:
Außerdem habe ich mal gehört, dass man die Aufwendungen für die Heirat (Flug, Dolmetscher, Beglaubigungen) bei der Steuererklärung angeben kann.
Stimmt das?


Nein, das stimmt nicht.

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