Bulgarien ist ja bekanntlich ein EU-Land, und dort gibt es eine Flat-Tax von 10% auf alles,
- und das ist wohl anscheinend auch die einzige Steuer, die dort überhaupt erhoben wird.
Nun mal angenommen, das Wirtschaftsgut sei eine Software, und der Verkauf könne als automatischer Download implementiert werden,
- auf einer Internet-Präsenz in Bulgarien,
- oder zumindest mit bulgarischer bg-Domainendung.
Das Bezahlverfahren sei automatisch, das Geld fliesse erstmal auf ein bulgarisches Konto, und in Bulgarien würden die Einnahmen zu 10 % versteuert,
-- überhaupt liefe alles über eine in Bulgarien angemeldete Firma ... . (Lediglich der Rechteinhaber der Software sowie Eigner der Firma sei ein Deutscher mit Wohnsitz in D),
-- die Firma habe vielleicht sogar auch in D einen oder 2 Auftragnehmer für den Fall dass mal Support nötig sein sollte, es gebe für diesen Zweck eine deutsche Telefonnummer ... .
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Sobald das Geld aus dem Softwareverkauf in Bulgarien versteuert ist kann es dann doch ohne weitere Steuerverluste nach D importiert werden, oder nicht ?
Was sagt man dazu ?
Steuer bei Softwareverkauf über bulgarische Firma (10 % Flat-Tax)
21. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. September 2017 | 19:46
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 213x hilfreich)
Steuer bei Softwareverkauf über bulgarische Firma (10 % Flat-Tax)
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 21. September 2017 | 21:33
Von
Status: Unbeschreiblich (48391 Beiträge, 17073x hilfreich)
Zitat:Sobald das Geld aus dem Softwareverkauf in Bulgarien versteuert ist kann es dann doch ohne weitere Steuerverluste nach D importiert werden, oder nicht ?
Nein, das Geld müsste in Deutschland versteuert werden, wenn es nach Deutschland transferiert wird. Sie unterliegen der Kapitalertragsteuer.
#2
Antwort vom 22. September 2017 | 08:46
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Aus dem geschilderten Fall ist es nicht zu erkennen, dass es sich bei der bulgarischen Firma um eine GmbH handelt. Und selbst wenn, würde die GmbH alle ihre Gewinne in Deutschland versteuern müssen. D. H. nicht nur die Ausschüttungen, sondern auch die Körperschaftsteuer würde sie in Deutschland zahlen müssen.
Damit Bulgarien überhaupt das Besteuerungsrecht hat, muss in Bulgarien eine Betriebsstätte begründet werden. Es geht dabei um eine selbständige Geschäftseinrichtung, die auch von Bulgarien aus auch geleitet wird. Hier ist es nicht der Fall, da die Leitung des Unternehmens komplett aus Deutschland erfolgt. Somit ist nach DBA das Unternehmen in Deutschland ansässig.
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