Hallo,
ich muß für meine Volljahrige Tochter Unterhalt bezahlen.
Die Kindesmutter muß lt. Gerichtsbeschluß seid 01.01.04 keinen Unterhalt bezahlen.
Also wird mir das volle Kindergeld angerechnet.
Meine Tochter macht eine Schulische Ausbildung als Hauswirtschafterin und bekommt 192€ Bafök.
Nun meine Frage:
Kann ich den Vollen Freibetrag gelten machen? ( Bisher nur 50%)
Kann ich einen Ausbildungsfreibetrag gelten machen?
Welche Unterlagen braucht das Finanzamt. Reicht der Gerichtsbeschluß?
Meine Tochter wohnt weder bei mir noch bei der Mutter.
Danke für viele hilfreiche Antworten.
-----------------
" "
Steuer - kann ich den vollen Freibetrag geltend machen?
14. Februar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 14. Februar 2005 | 16:52
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer - kann ich den vollen Freibetrag geltend machen?
#1
Antwort vom 14. Februar 2005 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (49929 Beiträge, 17500x hilfreich)
Du kannst den vollen Kinderfreibetrag ansetzen, da die Mutter keinen Unterhalt leistet, weder in Geld, noch in Form von Betreuung.
Das gilt auch für den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.
Normalerweise reichen die beiden Kreuzchen in der Anlage Kind der Steuererklärung aus, d.h. es brauchen keine Unterlagen eingereicht werden. So ein Gerichtsbeschluss untermauert die Angabe natürlich noch.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.429
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten