Hallo,
ich muß für meine Volljahrige Tochter Unterhalt bezahlen.
Die Kindesmutter muß lt. Gerichtsbeschluß seid 01.01.04 keinen Unterhalt bezahlen.
Also wird mir das volle Kindergeld angerechnet.
Meine Tochter macht eine Schulische Ausbildung als Hauswirtschafterin und bekommt 192€ Bafök.
Nun meine Frage:
Kann ich den Vollen Freibetrag gelten machen? ( Bisher nur 50%)
Kann ich einen Ausbildungsfreibetrag gelten machen?
Welche Unterlagen braucht das Finanzamt. Reicht der Gerichtsbeschluß?
Meine Tochter wohnt weder bei mir noch bei der Mutter.
Danke für viele hilfreiche Antworten.
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Steuer - kann ich den vollen Freibetrag geltend machen?
14. Februar 2005
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Frage vom 14. Februar 2005 | 16:52
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer - kann ich den vollen Freibetrag geltend machen?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2005 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
Du kannst den vollen Kinderfreibetrag ansetzen, da die Mutter keinen Unterhalt leistet, weder in Geld, noch in Form von Betreuung.
Das gilt auch für den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf.
Normalerweise reichen die beiden Kreuzchen in der Anlage Kind der Steuererklärung aus, d.h. es brauchen keine Unterlagen eingereicht werden. So ein Gerichtsbeschluss untermauert die Angabe natürlich noch.
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