Steuer nach Heirat, wie ist es denn nun?

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
grady
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuer nach Heirat, wie ist es denn nun?

Hallo,

ich habe noch mal eine Frage zur Heirat und der Steuer. Wir möchten dieses Jahr noch heiraten. Ich habe ein ganz gutes Einkommen, meine Freundin noch nichts.

1.) Ich würde also die SK III wählen und sobald meine Freundin was verdient, wählt die die V, korrekt? Auch wenn sie selbständig ist?

2.) Wir würden den Unterschied zu meinen jetzigen Gehalt dann für das ganze Jahr 2008 wieder per Steuererklärung bekommen, richtig? Bin jetzt SK I.

3.) Ich würde ab offizieller Heirat monatlich mehr bekommen, da ich dann die SK III habe, ist das ebenfalls richtig? Oder bekomme ich das auch erst über die Steuererklärung?

4.) Gibt es eine Grenze, wieviel ich aufs Jahr gerechnet mehr haben darf als jetzt? Ich las mal was von 8000 Euro rum?

5.) Sind 2009 Änderungen daran vorgesehen?

Vielen Dank :) :)

PS: Ich verdiene 2500 brutto im Monat, neue Bundesländer, KK liegt bei 13.5 und keine Kirche und keine Kinder.

-- Editiert von grady am 07.10.2008 11:50:27

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

1.) Wenn sie selbständig ist, wählt sie keine Steuerklasse. Sie verdient dann erstmal unversteuert. Damit bei der Steuererklärung dann nicht das böse Erwachen kommt, empfiehlt es sich einen Teil der selbständigen Einnahmen gleich für die Nachzahlung zurückzustellen.

2.) Bei Deinem Gehalt dürftest Du im Moment um die 400,00 Euro Lohnsteuer pro Monat zahlen. Bei Lohnsteuerklasse III wären es noch ca. 140,00. macht also eine Differenz von 260,00 pro Monat. Wenn Ihr jetzt z.B. im November heiratet und Du ab diesem Zeitpunkt in die Steuerklasse 3 wechselst, ergibt sich eine Steuererstattung in der Größenordnung von 260,00 x 10 Monate (da noch Steuerklasse I) = 2.600,00

3.) Mit der heiratsurkunde zum Einwohnermeldeamt und Steuerklasse wechseln lassen. Gibt dann ab Eintragung 260,00 netto mehr.

4.) Ich verstehe die Frage nicht.

5.) Es gibt immer kleine Änderungen in der Steuerprogression oder dem Grundfreibetrag. Am eigentlichen System und Ergebnis ändert sich da aber nichts.

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